Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.       Der Bauausschuss der Stadt Gerolstein beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung der Gewerke Estrich, Parkettboden (Saal und Bühne) und Umbau Thekenbereich.

 

2.       Die möglicherweise auftretenden überplanmäßigen Kosten sollen im Nachtragshaushalt 2020 der Stadt Gerolstein nachfinanziert werden.

 

3.       Der Stadtbürgermeister wird ermächtigt die Auftragsvergabe für die o.g. Gewerke durchzuführen.

 

4.       Der Fachbereich 1 wird gebeten die Haftpflichtversicherung der Verbandsgemeinde mit dem Schadensfall zu konfrontieren um eine mögliche Kostenübernahme zu erfragen.


Sachverhalt:

 

Die Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses in Gees ist im Gange. Aktuell sind die Gewerke Heizung und Dach ausgeschrieben und sollen im April 2020 ausgeführt werden. Im Rahmen des 2018 gestellten I-Stock-Antrages sollen noch folgende Punkte ausgeführt werden:

 

-          Erneuerung Estrich und Parkettboden Saal

-          Umbau Thekenbereich/ neuer Bühnenbelag (Parkett)

 

Da die Fördermaßnahme I-Stock bis Ende des Jahres 2020 abgerechnet sein soll, muss nun die weitere Vorgehensweise abgestimmt werden. In der Sitzung des Bauausschusses am 18.12.2019 wurde der Rat darüber informiert, dass mit einer gesamten Kostensteigerung von mind. 15 % (bei gleichem Arbeitsumfang) zu rechnen ist. Die Nachfinanzierung der ggf. auftretenden überplanmäßigen Kosten wurde am 18.12.2019 im Unterpunkt des Beschlusses „Finanzielle Auswirkung“ aufgeführt.

 

Der Fachbereich 1 hat die vom Bauausschuss gebetene chronologische Auflistung des Themas Wasserschaden geliefert und dem Rat zur Verfügung gestellt. Aufgrund der sehr verfahrenen Angelegenheit schlägt der Fachbereich 1 vor, die Haftpflichtversicherung der Verbandsgemeinde (GVV) mit dem Fall zu konfrontieren. Das Ziel soll die Übernahme der zusätzlichen Kosten sein, welche der Stadt entstehen. Allerdings wird sich die Chance hierfür als gering darstellen.

Nach Auskunft des Fachbereichs 1 kann der Boden des Dorfgemeinschaftshauses trotz dieses Sachverhalts nun schon erneuert werden. Grund dafür ist ein vorliegendes Gutachten vom Büro Bücking aus Bad Wildungen, welches als Schadensbeschreibung fungieren kann.