Sitzung: 11.03.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 3-0168/19/12-085
Beschluss:
Der
Stadtrat beschließt den vorliegenden Entwurf der Geschäftsordnung für die
Wahlperiode 2019 bis 2024.
Sachverhalt:
Gemäß § 37 GemO beschließt der
Stadtrat zu Beginn der Wahlperiode eine Geschäftsordnung. Kommt ein solcher
Beschluss innerhalb eines halben Jahres nach der Neuwahl nicht zustande, so
gilt die Mustergeschäftsordnung, welche vom Innenministerium erlassen wurde.
Der Inhalt der Geschäftsordnung
ist durch die Vorschriften der Gemeindeordnung in vielen Punkten vorbestimmt.
Die Geschäftsordnung der letzten Wahlperiode entsprach weitestgehend der
Mustergeschäftsordnung. Dies gilt auch für den beiliegenden Entwurf der
Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2019 – 2024.
Für die Beschlussfassung über die
Geschäftsordnung ist die Mehrheit von zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der
Ratsmitglieder erforderlich (vgl. 37 Abs. 1 GemO).
Folgende Abweichungen von der
Mustergeschäftsordnung sind vorgesehen:
§
21
Hier sind abweichende Regelungen
zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragen“ enthalten.
§
26 Abs. 4
Es wird geregelt, dass der
öffentliche Teil sowie der nichtöffentliche Teil einer Niederschrift allen
Rats- und Ausschussmitgliedern zugeleitet oder über das Gremieninfoportal
zugänglich gemacht werden, soweit es sich um Beratungsgegenstände handelt, die
nicht der Schweigepflicht gem. § 20 Gemeindeordnung unterliegen. Die Regelung
geht über den Vorschlag der Mustergeschäftsordnung hinaus.
§
29 Abs. 3
Die Einladung von Ortsvorstehern
zu Ausschusssitzungen sowie das Rederecht der Ortsvorsteher werden hierin
geregelt, sofern spezielle Belange eines Stadtteiles betroffen sind.