Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt den vorliegenden Entwurf der Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2019 bis 2024.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 37 GemO beschließt der Stadtrat zu Beginn der Wahlperiode eine Geschäftsordnung. Kommt ein solcher Beschluss innerhalb eines halben Jahres nach der Neuwahl nicht zustande, so gilt die Mustergeschäftsordnung, welche vom Innenministerium erlassen wurde.

 

Der Inhalt der Geschäftsordnung ist durch die Vorschriften der Gemeindeordnung in vielen Punkten vorbestimmt. Die Geschäftsordnung der letzten Wahlperiode entsprach weitestgehend der Mustergeschäftsordnung. Dies gilt auch für den beiliegenden Entwurf der Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2019 – 2024.

 

Für die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung ist die Mehrheit von zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich (vgl. 37 Abs. 1 GemO).

 

Folgende Abweichungen von der Mustergeschäftsordnung sind vorgesehen:

 

§ 21

Hier sind abweichende Regelungen zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragen“ enthalten.

 

§ 26 Abs. 4

Es wird geregelt, dass der öffentliche Teil sowie der nichtöffentliche Teil einer Niederschrift allen Rats- und Ausschussmitgliedern zugeleitet oder über das Gremieninfoportal zugänglich gemacht werden, soweit es sich um Beratungsgegenstände handelt, die nicht der Schweigepflicht gem. § 20 Gemeindeordnung unterliegen. Die Regelung geht über den Vorschlag der Mustergeschäftsordnung hinaus.

 

§ 29 Abs. 3

Die Einladung von Ortsvorstehern zu Ausschusssitzungen sowie das Rederecht der Ortsvorsteher werden hierin geregelt, sofern spezielle Belange eines Stadtteiles betroffen sind.