Beschluss:
Neufassung
der Hauptsatzung:
Der
Stadtrat beschließt die vorliegende Neufassung der Hauptsatzung der Stadt
Gerolstein mit der zuvor genannten Ergänzung in § 8 Abs.2 der Satzung
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja 21
Nein 0 Enthaltung 0
Sachverhalt:
Die aktuelle Hauptsatzung der Stadt Gerolstein datiert
vom 21.09.2009; eine erste Änderungssatzung ist vom 19.12.2017. Die beiden
Satzungen sind bisher nicht zu einem Gesamtdokument zusammengefasst. In der
Sitzung des Stadtrates Gerolstein vom 11.12.2019 wurden weiter Änderungen zur
Hauptsatzung beschlossen.
Auf Vorschlag der Verwaltung wurde eine „Neufassung -
Hauptsatzung der Stadt Gerolstein“, unter Berücksichtig der früheren und
jetzigen Änderungen, vorbereitet.
Die SPD-Fraktion begrüßt die Neufassung der Hauptsatzung,
insbesondere Einrichtung des neuen Ausschusses für „Tourismus und
Stadtentwicklung“.
Es wird angeregt, den Vertretern des Stadtrates in den
Elternbeiräten der städtischen Kindertagesstätten
eine Aufwandsentschädigung analog der Regelung für die
Ausschuss-Sitzungen zu zahlen. Dazu wäre § 8 Abs. 2 der Satzung wie folgt zu
ergänzen: „ , sowie für die Vertreter des
Stadtrates in den Elternausschüssen der städtischen Kindertagesstätten“.
Beschluss:
Der Stadtrat Gerolstein stimmt dem Ergänzungsvorschlag
unter § 8 Abs. 2 „ , sowie für die
Vertreter des Stadtrates in den Elternausschüssen der städtischen
Kindertagesstätten“ zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
beschlossen
Ja: 18 Nein:
0 Enthaltungen: 3