Beschluss:
Haushaltssatzung
und Haushaltsplan 2020
In Kenntnis der Beschlussempfehlung
der Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Stadtrat die Haushaltssatzung
nebst Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 in der Fassung des vorgelegten
Entwurfes sowie mit den oben unter Ziffern 1 – 3 genannten Änderungen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich beschlossen
Ja:
20 Nein: 1 Enthaltung: 0
Sachverhalt:
Nach § 32 Absatz 2 Gemeindeordnung
obliegt dem Stadtrat die Beratung und Beschlussfassung über die
Haushaltssatzung und den Haushaltsplan.
Der Entwurf der Haushaltssatzung nebst
Haushaltsplan hat in der Zeit vom 21.02.2020 bis zum Tag der Beschlussfassung
(11.03.2020) zur Einsichtnahme für die Einwohnerinnen und Einwohner
offengelegen.
Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme
und die Möglichkeit Vorschläge zum Haushalt 2020 vorzubringen, wurde durch
öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Gerolstein
vom 21.02.2020 hingewiesen.
Seitens der Einwohnerinnen und
Einwohner sind keine Vorschläge zum Haushalt 2020 vorgebracht worden.
Seitens
der Verwaltung wird der Haushalt mit seinen wichtigsten Merkmalen mittels
Präsentation vorgestellt und erläutert.
Dieser
stellt sich im Wesentlichen wie folgt dar:
a) Ergebnishaushalt
Bei
Erträgen von 16.049.888 € und Aufwendungen von 17.766.190 € wird ein
Jahresfehlbetrag von 1.716.302 € erwartet. Der Haushaltsausgleich wird nicht
erreicht.
b) Finanzhaushalt
Bei
ordentlichen Einzahlungen in Höhe von 15.214.068 € und ordentlichen
Auszahlungen in Höhe von 16.618.090 € wird ein negativer Saldo auslaufender
Verwaltungstätigkeit von 1.404.022 € erwartet.
Die
Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Investitionskrediten betragen
566.360 €. Mit dem negativen Saldo auslaufender Verwaltungstätigkeit von
1.404.022 € ist die Finanzierung dieser Tilgungen nicht gewährleistet, sodass
der Haushaltsausgleich nicht erreicht wird.
c) Investitionen und
Investitionskreditaufnahme
Eingeplant
sind insgesamt 26 Investitionen im Volumen von 5.427.575 €, die eine
Kreditermächtigung von 1.192.842 € erfordern. Zudem ist die Kreditermächtigung
für Investitionsmaßnahmen des Haushaltsjahres 2018 teilweise erneut im § 2 der
Haushaltssatzung festgesetzt und zwar in Höhe von 610.794 €. Dies ist
erforderlich, da die Kreditermächtigung des Haushaltsjahres 2018 am 31.12.2019
endete und ansonsten die noch nicht vollzogenen Investitionsmaßnahmen nicht
mehr finanziert wären.
d) Verbindlichkeiten
Die
Verbindlichkeiten aus Investitionskreditaufnahmen betrugen zum 01.01.2020
7.985.634,24 €. Unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgung und der
geplanten Kreditermächtigung werden diese Verbindlichkeiten zum 31.12.2020
voraussichtlich 9.222.910,24 € betragen.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse
betrugen zum 01.01.2020 voraussichtlich 2.045.910,27 € und werden sich
voraussichtlich zum Ende des Haushaltsjahres auf 7.019.071,27 € stellen.
e)
Steuersätze
§
4 Nr. 2 der Haushaltssatzung sieht eine Anhebung des Hebesatzes der
Gewerbesteuer von bisher 365 v. H. auf nunmehr 380 v. H. vor.
f)
Beschlussempfehlung des Haupt- u. Finanzausschusses vom 12.02.2020
Die Inhalte der Beschlussempfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses sind im vorgelegten Haushaltsplanentwurf berücksichtigt.
Beschlüsse:
1.
Steuerhebesätze
Entgegen
dem Empfehlungsbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses werden nach
ausführlichen Diskussionen in den Fraktionen die Steuerhebesätze für das
Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
A von 400 % auf 425 %
Grundsteuer
B von 400 % auf 425 %
Gewerbesteuer
von 365 %
auf 390 %
Abstimmungsergebnis: einstimmig
beschlossen
Ja:
21 Nein: 0 Enthaltung: 0
2. Neuer
Haushaltsansatz - Zuschuss an den Gewerbeverein Gerolstein
Es
wird ein neuer Haushaltsansatz eingefügt:
Zuschuss an den Gewerbeverein Gerolstein in Höhe von 10.000 €. Dieser
Zuschuss wird auf Antrag bereitgestellt, die Verwendung ist nachzuweisen. Andere, spezielle Zuweisungen, die im
Haushaltsplan für den Gewebeverein vorgesehen sind, werden gestrichen.
Ratsmitglied Tim Stehen gibt zu Protokoll: „Mit
dem Zuschuss an den Gewerbeverein Gero-Team in Höhe von 10.000 € sind alle
anderen im Haushalt vorgesehene Zuweisungen an das Gero-Team (z.B. Fleckenfest)
abgedeckt“
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich beschlossen
Ja:
19 Nein: 2 Enthaltung: 0
3.
Haushaltsansatz „Erwerb Schule Michelbach“
Der Haushaltsansatz 12 1142 04 Erwerb
Schule Michelbach wird gestrichen. Zur Begründung trägt Stadtbürgermeiste
Schneider vor, dass das ortsansässige Hotel seinen Betrieb wiederaufnehmen wird
und damit der Dorfbevölkerung öffentlich nutzbare Räume wieder zur Verfügung
stehen. Ferner sei der Erwerb und die Umnutzung mit hohen Folgekosten
verbunden.
Diese Auffassung wird von allen
Fraktionen geteilt. Die Fraktionen CDU und Grüne betonen, dass es sich bei der
Streichung der Haushaltsmittel um eine „endgültige Entscheidung“ handelt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
beschlossen
Ja:
19 Nein: 0 Enthaltung: 2
3.
Fertiggarage für Rasentraktor im Stadtteil Lissingen
Ratsmitglied Alfred Cornesse stellt -
auch im Auftrag des Ortsbeirates Lissingen - den Antrag, zur Unterstellung des
Rasentraktors eine Fertiggarage anzuschaffen. Der Traktor war bisher beim
früheren Ortsvorsteher untergestellt und soll dort herausgenommen werden.
Alternative Möglichkeiten zur Anmietung einer Garage sind im Ort nicht gegeben.
Die neue Garage soll rd. 6.500 € einschl. Aufstellung kosten.
Eine Verwendung noch vorhandener
(konsumtiver) Infrastrukturmittel, insges. rd. 14.000 €, ist für diese
Investition nicht möglich. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die im
Haushalt 2020 für Lissingen vorgesehenen Infrastrukturmittel (2.500 €) zu
streichen, sowie Zuweisung aus der Fischereipacht (4.004 €) zur Finanzierung
der Investition einzusetzen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
beschlossen
Ja:
21 Nein: 0 Enthaltung: 2
4.
Planungskosten Neubau Kita „Unter den Dolomiten“
Ratsmitglied
Lodde beantragt, den Ansatz für Planungskosten (40.000 €) zu streichen, weil
die Planung erst im nächsten Jahr erfolgen soll.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt
Ja:
2 Nein: 16 Enthaltung: 3
Aus mehrere Wortmeldungen wird
deutlich, dass das Thema „Infrastrukturmittel“ für die Stadtteile neu überdacht
werden soll. Die in diesem Jahr erstmals für alle Stadtteile eingeplante
pauschale Zuweisung für die Ortsvorsteher (Ehrengaben, Verfügungsmittel) in
Höhe von 2.500 € sollte ebenfalls angepasst werden (z.B. im Verhältnis der
Einwohnerzahlen). Beide Themen sind im Rahmen der „Haushaltskonsolidierung“ zu
diskutieren.
Beigeordnete Irmgard Dunkel weist
darauf hin, dass die Stadt Gerolstein rd. 1/3 der Verbandsgemeindeumlage zu
tragen hat. Um den Gemeinden und Städten „Luft“ für eigene Aufgaben zu lassen,
müsse die VG ihre Ausgaben begrenzen und auch dort investieren, „wo das Geld
herkommt.“ Bürgermeister Böffgen stellt klar, dass die VG Gerolstein in großem
Maße in der Stadt Gerolstein investiere, z.B. in die Sanierung der Grundschule
und der Sporthalle, in das Schwimmbad
sowie in die Feuerwehren im Stadtgebiet.