Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21

Beschluss:

Nach eingehender Beratung fasst der Verbandsgemeinderat den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Obere Kyll und beauftragt die Verwaltung die frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB auf der Basis des beiliegenden Vorentwurfes, der Anlage des Beschlusses ist, in die Wege zu leiten.


Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Jünkerath beabsichtigt in Zusammenarbeit mit einem privaten Investor einen Gedächtniswald in Jünkerath auszuweisen. Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Obere Kyll wurde das Grundstück Gemarkung Jünkerath, Flur 12, Flurstück 17, bereits als Gedächtniswald ausgewiesen. Sowohl der Investor, als auch die Ortsgemeinde Jünkerath, sind inzwischen zu der Erkenntnis gelangt, dass eine weitere Fläche zur wirtschaftlichen Darstellung des Projektes notwendig ist.

 

Aus diesem Grunde hat die Ortsgemeinde Jünkerath in Ihrer Sitzung am 12.03.2009 den Beschluss gefasst, einen Antrag an die Verbandsgemeinde Obere Kyll zu stellen, das Grundstück Gemarkung Jünkerath, Flur 13, Flurstück 22 ebenfalls im Flächennutzungsplan als Gedächtniswald auszuweisen. Die Ausweisung im Flächennutzungsplan ist eine zwingende Voraussetzung für die bestattungsrechtliche Genehmigung des Gedächtniswaldes.

 

Um den Belangen der Ortsgemeinde Jünkerath gerecht zu werden, ist eine weitere Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Da es sich hierbei ausschließlich um landespflegerische Belange handelt, die ggfls. tangiert werden, wurden die Landschaftsarchitekten Bielefeld - Gillich - Heckel, Trier, mit der Erstellung der 2. Änderung zu beauftragt. Des Weiteren wurde mit dem Investor ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, in dem u. a. geregelt wird, dass er alle Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

 

Diesem Beschlussvorschlag liegt bereits ein erster Vorentwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Obere Kyll bei, der von Seiten des Vorsitzenden / Verwaltung eingehend vorgestellt worden ist.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Verfahrens werden durch den Investor getragen.

 

Anlagen:

Ø  Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Obere Kyll