Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt unter Berücksichtigung der Empfehlungen des BVA und HFA, die Wertgrenzen in der Vergaberichtlinie, bis zum 31.12.2010 befristet, wie folgt festzulegen:

 

Norm / Vergabeart

Auftragswert bis

VOB - freihändige Vergabe

25.000 €

VOB - beschränkte Ausschreibung

250.000 €

VOL - freihändige Vergabe

25.000 €

VOL - beschränkte Ausschreibung

100.000 €

 

Des weiteren beschließt der Verbandsgemeinderat, dass bei freihändigen Vergaben, die einen Auftragswert über 5.000 € haben, mindestens 3 Angebote einzuholen sind.


Sachverhalt:

Der Vorsitzende informierte den Verbandsgemeinderat über die vom Bund und Land forcierte Beschleunigung und Vereinfachung des Vergaberechtes im Rahmen des Konjunkturpaketes II. Mit Schreiben vom 13.02.2009 wurde der Beschluss des  Ministerrates des Landes Rheinland-Pfalz den Kommunen zur Umsetzung empfohlen. Demnach werden befristet bis zum 31.12.2010 die Wertgrenzen für die beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben angehoben. Die Verbandsgemeinde hat in Ihrer Vergaberichtlinie vom 08.12.2005 ebenfalls Wertgrenzen festgeschrieben, die aus Sicht der Verwaltung nun ebenfalls befristet angepasst werden sollten. In der nachfolgenden Aufstellung werden die Wertgrenzen zur Übersichtlichkeit dargestellt. Bis dato gab es in Rheinland-Pfalz auf Landesebene nur eine Wertgrenze für die freihändige Vergabe.

 

Norm / Vergabeart

Land RLP

Vergaberichtlinie

Vorschlag

VOB - freihändige Vergabe

100.000 €

5.000 €

25.000 €

VOB - beschränkte Ausschreibung

1.000.000 €

25.000 €

250.000 €

VOL - freihändige Vergabe

100.000 €

5.000 €

25.000 €

VOL - beschränkte Ausschreibung

100.000 €

25.000 €

100.000 €

 

Im Runderlass wurden des weiteren Regelungen getroffen, wie viele Bewerber in den einzelnen Verfahren zu beteiligen sind. Die Regelungen in unserer Vergaberichtlinie stimmen mit diesen weitestgehend überein. Bei einer freihändigen Vergabe, die im Auftragswert über 5.000 € liegt, müsste noch bestimmt werden, dass mindestens 3 Angebote einzuholen sind.


Finanzielle Auswirkungen:

- keine finanziellen Auswirkungen -