Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat Birresborn beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan in der vorgelegten Fassung einschl. der v.g. Ergänzung des § 5 der Haushaltssatzung.

 


Sachverhalt:

 

Nach Zuleitung an den Ortsgemeinderat hat die vorliegende Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan für das Jahr 2020 im Zeitraum 08.02.2020 bis 21.02.2020 zur Einsichtnahme ausgelegen.

 

Es wurden keine Vorschläge durch Einwohner eingebracht.

 

Der Haushaltsplan weist im Ergebnishaushalt bei Erträgen von 1.652.630 € sowie Aufwendungen von 1.963.840 € einen Fehlbetrag von 311.210 € aus. Der Haushaltsausgleich wird nicht erreicht.

 

Der Finanzhaushalt schließt bei ordentlichen Einzahlungen von 1.540.940 € und ordentlichen Auszahlungen 1.774.290 € mit einem negativen Saldo von 233.350 € ab. Zuzüglich der ordentlichen Tilgung für Investitionskredite i. H. v. 44.880 € errechnet sich ein Defizit in Höhe von 278.230 €. Somit ist auch im Finanzhaushalt der Haushaltsausgleich nicht erreicht.

 

Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 6.000 € sowie die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 148.500 €. Zur Finanzierung des negativen Saldos ist die Aufnahme eines Investitionskredits i. H. v. 142.500 € erforderlich.

 

Zum 31.12.2019 hat die Ortsgemeinde voraussichtlich Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde von 94.276 €. Zur Finanzierung des Defizits des Finanzhaushaltes ist die Erhöhung der Verbindlichkeiten um 278.230 € auf 372.560 € erforderlich.

 

Der Beschluss vom 05.12.2019 bezügl. „Einebnen von Grabstätten durch die Ortsgemeinde“ lag dem Sachbearbeiter der VG nicht vor und ist im vorgelegten Entwurf nicht enthalten. Demnach ist § 5 der Haushaltssatzung wie folgt zu ergänzen:

 

F. Einebnen von Grabstätten durch die Ortsgemeinde

1. Urnengrabstätten                       100,00 v.H.                         150,00 €

2. Einzelgrabstätten                        100,00 v.H.                         250,00 €

3. Doppelgrabstätten                     100,00 v.H.                         300,00 €