Sitzung: 03.03.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 1
Vorlage: 1-2819/20/06-018
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Birresborn
beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan in der vorgelegten
Fassung einschl. der v.g. Ergänzung des § 5 der Haushaltssatzung.
Sachverhalt:
Nach Zuleitung an den Ortsgemeinderat hat die vorliegende
Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan für das Jahr 2020 im Zeitraum 08.02.2020
bis 21.02.2020 zur Einsichtnahme ausgelegen.
Es wurden
keine Vorschläge durch Einwohner eingebracht.
Der
Haushaltsplan weist im Ergebnishaushalt bei Erträgen von 1.652.630 € sowie
Aufwendungen von 1.963.840 € einen Fehlbetrag von 311.210 € aus. Der
Haushaltsausgleich wird nicht erreicht.
Der
Finanzhaushalt schließt bei ordentlichen Einzahlungen von 1.540.940 € und
ordentlichen Auszahlungen 1.774.290 € mit einem negativen Saldo von 233.350 €
ab. Zuzüglich der ordentlichen Tilgung für Investitionskredite i. H. v. 44.880
€ errechnet sich ein Defizit in Höhe von 278.230 €. Somit ist auch im
Finanzhaushalt der Haushaltsausgleich nicht erreicht.
Die
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 6.000 € sowie die Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit 148.500 €. Zur Finanzierung des negativen Saldos ist
die Aufnahme eines Investitionskredits i. H. v. 142.500 € erforderlich.
Zum
31.12.2019 hat die Ortsgemeinde voraussichtlich Verbindlichkeiten gegenüber der
Verbandsgemeinde von 94.276 €. Zur Finanzierung des Defizits des
Finanzhaushaltes ist die Erhöhung der Verbindlichkeiten um 278.230 € auf
372.560 € erforderlich.
Der
Beschluss vom 05.12.2019 bezügl. „Einebnen von Grabstätten durch die
Ortsgemeinde“ lag dem Sachbearbeiter der VG nicht vor und ist im vorgelegten
Entwurf nicht enthalten. Demnach ist § 5 der Haushaltssatzung wie folgt zu
ergänzen:
F. Einebnen von
Grabstätten durch die Ortsgemeinde
1.
Urnengrabstätten 100,00
v.H. 150,00 €
2.
Einzelgrabstätten 100,00
v.H. 250,00 €
3.
Doppelgrabstätten 100,00
v.H. 300,00 €