Beschluss: keine Abstimmung

Begrüßung, Einführung und Verpflichtung der gewählten Ratsmitglieder

 

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Birresborn wurden am 26. Mai 2019 im Wege der Verhältniswahl gewählt. Alle Gewählten mit Ausnahme von Frau Christiane Stahl, haben ihr Mandat angenommen.
Die nächste einzuberufende Nachfolgerin hat das Mandat angenommen.

Zu Beginn der konstituierenden Sitzung des Ortsgemeinderates sind die Ratsmitglieder gemäß § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) auf ihre Pflichten, die sich aus der Gemeindeordnung ergeben, hinzuweisen:


„Nach § 30 Abs. 1 der Gemeindeordnung haben Sie als Ratsmitglied Ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung auszuüben. Sie sind an Weisungen und Aufträge Ihrer Wähler nicht gebunden.


Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet über Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder die in nichtöffentlicher Sitzung des Rates oder der Ausschüsse beraten werden. Diese Schweigepflicht ergibt sich aus § 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung.


§ 21 Abs. 1 der Gemeindeordnung verpflichtet die Ratsmitglieder zu einer besonderen Treuepflicht gegenüber der Verbandsgemeinde. Dies bedeutet, dass Ratsmitglieder Ansprüche oder Interessen Dritter gegenüber der Verbandsgemeinde
nicht vertreten dürfen, es sei denn, dass es sich um eine gesetzliche Vertretung
handelt.“


Die Verpflichtung auf die genannten Vorschriften der Gemeindeordnung erfolgt durch
Handschlag.


Die nicht anwesenden Ratsmitglieder Wilbert Hontheim, Alfred Haas, Gerald Dehnert, Philipp Sonnen, Reiner Schmitz und Silke Hontheim sind in der nächsten Ortsgemeinderatssitzung in ihre Ämter einzuführen und zu verpflichten.