Sitzung: 21.06.2019 Ortsgemeinderat
Beschluss: keine Abstimmung
Begrüßung,
Einführung und Verpflichtung der gewählten Ratsmitglieder
Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Birresborn wurden am 26. Mai
2019 im Wege der Verhältniswahl gewählt. Alle Gewählten mit Ausnahme von Frau
Christiane Stahl, haben ihr Mandat angenommen.
Die nächste einzuberufende Nachfolgerin hat das Mandat angenommen.
Zu Beginn der konstituierenden Sitzung des Ortsgemeinderates sind
die Ratsmitglieder gemäß § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) auf ihre Pflichten,
die sich aus der Gemeindeordnung ergeben, hinzuweisen:
„Nach § 30 Abs. 1 der Gemeindeordnung haben Sie als Ratsmitglied Ihr Amt
unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl
bestimmter Gewissensüberzeugung auszuüben. Sie sind an Weisungen und Aufträge
Ihrer Wähler nicht gebunden.
Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet über Angelegenheiten, die dem
Datenschutz unterliegen oder die in nichtöffentlicher Sitzung des Rates oder
der Ausschüsse beraten werden. Diese Schweigepflicht ergibt sich aus § 20 Abs.
1 der Gemeindeordnung.
§ 21 Abs. 1 der Gemeindeordnung verpflichtet die Ratsmitglieder zu einer
besonderen Treuepflicht gegenüber der Verbandsgemeinde. Dies bedeutet, dass
Ratsmitglieder Ansprüche oder Interessen Dritter gegenüber der Verbandsgemeinde
nicht vertreten dürfen, es sei denn, dass es sich um eine gesetzliche
Vertretung
handelt.“
Die Verpflichtung auf die genannten Vorschriften der
Gemeindeordnung erfolgt durch
Handschlag.
Die nicht anwesenden Ratsmitglieder Wilbert Hontheim, Alfred Haas, Gerald Dehnert,
Philipp Sonnen, Reiner Schmitz und Silke Hontheim sind in der nächsten
Ortsgemeinderatssitzung in ihre Ämter einzuführen und zu verpflichten.