Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt der
Bauvoranfrage insofern zuzustimmen, dass der Bau des Carports so verschoben
wird, dass ausschließlich das Grundstück des Herrn Meyer bebaut wird.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat erhält eine
Bauvoranfrage betreffend einem Grundstück im Ortsteil Üxheim. Es handelt sich
um das Grundstück „Wolfenbach 2“. Herr Hans Meyer möchte auf diesem ein Carport
der Größe 6x7 Meter errichten. Problematisch ist, dass Herr Meyer den Carport
teilweise auf Gemeindegrund bauen möchte.