Beschluss: keine Abstimmung

Ratsmitglied Holger Bahr merkt an, dass unter TOP 6 des öffentlichen Teils in der Sitzung vom 12.02.2020 im 1. Abschnitt ein Wort gefehlt hat. Der Satz muss lauten:

 

Da in der Vulkaneifel und den umliegenden Regionen, die bereits seit Ende der 1990er-Jahre in einem Zweckverband zusammengeschlossen waren, insgesamt 10 Entsorgungs- und Transportverträge zum 31.12.2019 ausliefen, wurde für den Übergangszeitraum 2015 -2020 von der gesetzeskonformen Einrichtung der gesetzlichen Biotonne abgesehen.