Sitzung: 29.07.2019 Ortsbeirat Büscheich
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 2, Enthaltungen: 1
Nach der Hauptsatzung der Stadt
Gerolstein hat jeder Stadtteil einen stellvertretende/n Ortsvorsteher*in.
Die/der stellvertretende Ortsvorsteher*in ist in der ersten Sitzung des Ortsbeirates
neu zu wählen.
Nach § 76 (2) der Gemeindeordnung
(GemO) wählt der Ortsbeirat aus seiner Mitte eine/n stellvertretende/n
Ortsvorsteher*in in öffentlicher Sitzung im Rahmen einer geheimen Abstimmung.
Voraussetzung für die Wahl ist, dass der oder die Gewählte am Tag der Wahl das
23. Lebensjahr vollendet haben und nicht von der Wählbarkeit i. S. d. § 4 Abs.
2 KWG ausgeschlossen sind.
Das Wahlverfahren richtet sich nach §
40 GemO. Gewählt ist der Bewerber, der im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte
der abgegebenen Stimmen erhält. Erhält im ersten Wahlgang niemand diese Stimmenmehrheit,
so ist die Wahl zu wiederholen. Erhält auch im zweiten Wahlgang niemand mehr
als die Hälfte der Stimmen, so erfolgt zwischen den beiden Bewerbern mit den
höchsten Stimmenzahlen eine Stichwahl. Führt auch die Stichwahl zu keiner
Mehrheit, so entscheidet das Los, wer gewählt ist.
Stimmenthaltungen und ungültige
Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit.
Die
Auszählung der Stimmen erfolgt durch einen in der Sitzung zu bildenden
Wahlausschuss, der aus dem Stadtbürgermeister als Vorsitzenden, zwei vom
Ortsbeirat dazu bestellte Beisitzer*innen und einem Schriftführer, der i. d. R.
von der Verbandsgemeindeverwaltung gestellt wird, besteht.
Wahl der stellvertretenden Ortsvorsteherin:
Aus dem
Ortsbeitrat wird Frau Daniela Hoffmann vorgeschlagen. Nach der Wahl mit
Stimmzettel erfolgt die Auszählung der Stimmen durch den Vorsitzenden und die
dazu beauftragten Ortsbeiratsmitglieder Daniela Hoffmann und Theresa Blum.
Es wurden 2
gültige Stimmen abgegeben, davon
Ja-Stimmen:2
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
1
Frau Daniela
Hoffmann ist somit zur stellvertretenden Ortsvorsteherin des Stadtteils Büscheich
gewählt. Frau Hoffmann nimmt die Wahl an.