Zur
Kommunalwahl am 26.05.2019 wurde für eine Wahl der Ortsvorsteherin/ des
Ortsvorstehers kein Wahlvorschlag eingereicht. Gemäß § 76 Abs.1 i. V. m. § 53
Abs.2 Gemeindeordnung (GemO) erfolgt nunmehr die Wahl der Ortsvorsteherin/ des
Ortsvorstehers durch den neugewählten Ortsbeirat.
Zur/zum
Ortsvorsteher*in können sowohl Mitglieder des Ortsbeirates als auch andere
Bürgerinnen und Bürger des Stadtteiles gewählt werden, die am Tag der Wahl das
23. Lebensjahr vollendet haben und nicht von der Wählbarkeit i. S. d. § 4 Abs.
2 KWG ausgeschlossen sind.
Das
Wahlverfahren richtet sich nach § 40 GemO. Gewählt ist der Bewerber, der im
ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Erhält im
ersten Wahlgang niemand diese Stimmenmehrheit, so ist die Wahl zu wiederholen.
Erhält auch im zweiten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so
erfolgt zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen eine
Stichwahl. Führt auch die Stichwahl zu keiner Mehrheit, so entscheidet das Los,
wer gewählt ist.
Stimmenthaltungen
und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit
nicht
mit.
Die
Auszählung der Stimmen erfolgt durch einen in der Sitzung zu bildenden
Wahlausschuss, der aus dem Stadtbürgermeister als Vorsitzenden, zwei vom
Ortsbeirat dazu bestellte Beisitzer/innen und einem Schriftführer, der i. d. R.
von der Verbandsgemeindeverwaltung gestellt wird, besteht.
Wahl des Ortsvorstehers:
Aus
dem Ortsbeirat wird Herr Tobias Rau vorgeschlagen. Herr Rau stellt sich zur Wahl.
Nach der Wahl mit Stimmzettel erfolgt die Auszählung der Stimmen durch den
Vorsitzenden und die dazu beauftragten Ortsbeiratsmitglieder Daniela Hoffmann
und Theresa Blum.
Es
wurden 3 gültige Stimmen abgegeben, davon
Ja-Stimmen:
3
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
0
Herr
Tobias Rau ist somit zum Ortsvorsteher des Stadtteiles Büscheich gewählt. Herr
Rau nimmt die Wahl an.