Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 3

Zur Kommunalwahl am 26.05.2019 wurde für eine Wahl der Ortsvorsteherin/ des Ortsvorstehers kein Wahlvorschlag eingereicht. Gemäß § 76 Abs.1 i. V. m. § 53 Abs.2 Gemeindeordnung (GemO) erfolgt nunmehr die Wahl der Ortsvorsteherin/ des Ortsvorstehers durch den neugewählten Ortsbeirat.

 

Zur/zum Ortsvorsteher*in können sowohl Mitglieder des Ortsbeirates als auch andere Bürgerinnen und Bürger des Stadtteiles gewählt werden, die am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet haben und nicht von der Wählbarkeit i. S. d. § 4 Abs. 2 KWG ausgeschlossen sind.

 

Das Wahlverfahren richtet sich nach § 40 GemO. Gewählt ist der Bewerber, der im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Erhält im ersten Wahlgang niemand diese Stimmenmehrheit, so ist die Wahl zu wiederholen. Erhält auch im zweiten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so erfolgt zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen eine Stichwahl. Führt auch die Stichwahl zu keiner Mehrheit, so entscheidet das Los, wer gewählt ist.

 

Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit

nicht mit.

 

Die Auszählung der Stimmen erfolgt durch einen in der Sitzung zu bildenden Wahlausschuss, der aus dem Stadtbürgermeister als Vorsitzenden, zwei vom Ortsbeirat dazu bestellte Beisitzer/innen und einem Schriftführer, der i. d. R. von der Verbandsgemeindeverwaltung gestellt wird, besteht.

 

Wahl des Ortsvorstehers:

 

Aus dem Ortsbeirat wird Herr Tobias Rau vorgeschlagen. Herr Rau stellt sich zur Wahl. Nach der Wahl mit Stimmzettel erfolgt die Auszählung der Stimmen durch den Vorsitzenden und die dazu beauftragten Ortsbeiratsmitglieder Daniela Hoffmann und Theresa Blum.

 

Es wurden 3 gültige Stimmen abgegeben, davon

 

Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

 

Herr Tobias Rau ist somit zum Ortsvorsteher des Stadtteiles Büscheich gewählt. Herr Rau nimmt die Wahl an.