Sitzung: 29.07.2019 Ortsbeirat Büscheich
Beschluss: keine Abstimmung
Nach § 2 Abs.
2 der Hauptsatzung der Stadt Gerolstein vom 21. September 2009 ist in jedem
Stadtteil ein Ortsbeirat zu wählen, der aus 3 Mitgliedern besteht. Die Wahl der
Mitglieder der Ortsbeiräte hat im Rahmen der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 stattgefunden.
In der
konstituierenden Sitzung der Ortsbeiräte sind zu Beginn die Mitglieder des
Ortsbeirates durch den Stadtbürgermeister auf ihre Pflichten, die sich aus der
Gemeindeordnung ergeben, hinzuweisen:
„Nach § 30 Abs. I GemO haben Sie
als Ratsmitglied Ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf
das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung auszuüben. Sie sind an Weisungen
und Aufträge Ihrer Wähler nicht gebunden.
Sie sind zur Verschwiegenheit
verpflichtet über Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder die in
nichtöffentlicher Sitzung des Rates oder der Ausschüsse beraten werden. Diese
Schweigepflicht ergibt sich aus § 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung.
§ 21 Abs. I GemO verpflichtet die
Ratsmitglieder zu einer besonderen Treuepflicht gegenüber der Verbandsgemeinde.
Dies bedeutet, dass Ratsmitglieder Ansprüche oder Interessen Dritter gegenüber
der Verbandsgemeinde nicht vertreten dürfen, es sei denn, dass es sich um eine
gesetzliche Vertretung handelt."
Die Verpflichtung
auf diese Vorschriften der Gemeindeordnung erfolgt durch Handschlag durch den
Stadtbürgermeister Uwe Schneider.