Beschluss: keine Abstimmung

 


Sachverhalt:

 

Neben der gesetzlichen Verpflichtung im Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll (Fusionsgesetz) vom 08.05.2018, bis zum 01. Januar 2026 einen Flächennutzungsplan aufzustellen, hat die SPD-Fraktion im Verbandsgemeinderat Gerolstein mit Schreiben vom 03.11.2019 den als Anlage beigefügten Antrag gestellt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) für den Bereich der Erneuerbaren Energien (EE) sollte als separates Verfahren neben einer Gesamtfortschreibung des FNP weitergeführt werden, da die Gesamtfortschreibung schon aufgrund der Überarbeitung des hierfür erforderlichen Landschaftsplanes (LSP) aufgrund der Fläche der Verbandsgemeinde Gerolstein mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann. Die Teilfortschreibung des LSP für den Bereich EE kann aber aufgrund der Betrachtung von nur einzelnen Teilflächen in wesentlich kürzerer Zeit bearbeitet werden. Auch unter Beachtung des Hinweises der Unteren Landesplanungsbehörde bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, dass Ende 2021 mit einer Rechtskraft des Regionalen Raumordnungsplanes und daran anschließend mit einer Privilegierung nach § 35 Baugesetzbuch zur Errichtung von Windenergieanlagen zu rechnen ist, sollte die Teilfortschreibung des FNP im Bereich EE als separates Verfahren forciert und möglichst zeitnah zum Abschluss gebracht werden. Die dort getroffenen Festsetzungen können dann in die Gesamtfortschreibung des FNP übernommen werden.

 

Aufgrund der Gesamtfläche der Verbandsgemeinde Gerolstein (neu) sind die Planungsleistungen nach einer ersten Kostenschätzung europaweit auszuschreiben. Da eine solche europaweite Ausschreibung bis zum 9 Monaten dauern kann, sollte der Verbandsgemeinderat in seiner nächsten Sitzung den Aufstellungsbeschluss zur Gesamtfortschreibung des FNP fassen, damit ein externer Berater mit der Vorbereitung und Durchführung der europaweiten Ausschreibung beauftragt werden kann.

 

Die Verwaltung erläutert eingehend den zu erwartenden Zeitplan. Gemäß der gesetzlichen Vorgabe des § 12 des Fusionsgesetzes hat die neue Verbandsgemeinde Gerolstein bis zum 01.01.2026 einen neuen Flächennutzungsplan aufzustellen. Sofern man die üblichen Offenlagen- und Beteiligungszeiten heranzieht ergibt sich, dass mit der europaweiten Ausschreibung des Planungsbüros im zweiten Quartal 2020 begonnen werden müsse, um im dritten Quartal 2025 einen fertigen Flächennutzungsplan beschließen zu können – dieser Zeitplan enthält keine nochmaligen Offenlagen, mögliche Zielabweichungsverfahren oder andere zeitliche Verzögerungen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die beiden Verfahren „Aufstellung Flächennutzungsplan komplett“ und „Flächennutzungsplan erneuerbare Energien“ parallel laufen sollten, um so einen größtmöglichen Vorteil bei der Aufstellung des Landschaftsplanes zu erzielen.

 

Herr Martin Kleppe hinterfragt die Beauftragung des Planungsbüros BGH-Plan und bittet um Klärung, warum überhaupt zwei separate Verfahren durchgeführt werden sollten.

 

Ein Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt wird nicht gefasst.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushalt der Verbandsgemeinde Gerolstein sind noch Mittel aus dem Jahr 2019 vorhanden. Darüber hinaus wurden im Haushalt 2020 25.000 Euro für die Beauftragung eines externen Beraters eingestellt.