Sitzung: 13.02.2020 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: keine Abstimmung
Vorlage: 2-2069/19/01-216
Sachverhalt:
Neben
der gesetzlichen Verpflichtung im Landesgesetz über den Zusammenschluss der
Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll (Fusionsgesetz) vom
08.05.2018, bis zum 01. Januar 2026 einen Flächennutzungsplan aufzustellen, hat
die SPD-Fraktion im Verbandsgemeinderat Gerolstein mit Schreiben vom 03.11.2019
den als Anlage beigefügten Antrag gestellt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die
Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) für den Bereich der
Erneuerbaren Energien (EE) sollte als separates Verfahren neben einer
Gesamtfortschreibung des FNP weitergeführt werden, da die Gesamtfortschreibung
schon aufgrund der Überarbeitung des hierfür erforderlichen Landschaftsplanes
(LSP) aufgrund der Fläche der Verbandsgemeinde Gerolstein mehrere Jahre in
Anspruch nehmen kann. Die Teilfortschreibung des LSP für den Bereich EE kann
aber aufgrund der Betrachtung von nur einzelnen Teilflächen in wesentlich
kürzerer Zeit bearbeitet werden. Auch unter Beachtung des Hinweises der Unteren
Landesplanungsbehörde bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, dass Ende 2021 mit
einer Rechtskraft des Regionalen Raumordnungsplanes und daran anschließend mit
einer Privilegierung nach § 35 Baugesetzbuch zur Errichtung von
Windenergieanlagen zu rechnen ist, sollte die Teilfortschreibung des FNP im
Bereich EE als separates Verfahren forciert und möglichst zeitnah zum Abschluss
gebracht werden. Die dort getroffenen Festsetzungen können dann in die
Gesamtfortschreibung des FNP übernommen werden.
Aufgrund der Gesamtfläche der Verbandsgemeinde Gerolstein (neu)
sind die Planungsleistungen nach einer ersten Kostenschätzung europaweit
auszuschreiben. Da eine solche europaweite Ausschreibung bis zum 9 Monaten
dauern kann, sollte der Verbandsgemeinderat in seiner nächsten Sitzung den
Aufstellungsbeschluss zur Gesamtfortschreibung des FNP fassen, damit ein
externer Berater mit der Vorbereitung und Durchführung der europaweiten Ausschreibung
beauftragt werden kann.
Die
Verwaltung erläutert eingehend den zu erwartenden Zeitplan. Gemäß der
gesetzlichen Vorgabe des § 12 des Fusionsgesetzes hat die neue Verbandsgemeinde
Gerolstein bis zum 01.01.2026 einen neuen Flächennutzungsplan aufzustellen.
Sofern man die üblichen Offenlagen- und Beteiligungszeiten heranzieht ergibt
sich, dass mit der europaweiten Ausschreibung des Planungsbüros im zweiten
Quartal 2020 begonnen werden müsse, um im dritten Quartal 2025 einen fertigen
Flächennutzungsplan beschließen zu können – dieser Zeitplan enthält keine
nochmaligen Offenlagen, mögliche Zielabweichungsverfahren oder andere zeitliche
Verzögerungen.
Es
wird darauf hingewiesen, dass die beiden Verfahren „Aufstellung
Flächennutzungsplan komplett“ und „Flächennutzungsplan erneuerbare Energien“
parallel laufen sollten, um so einen größtmöglichen Vorteil bei der Aufstellung
des Landschaftsplanes zu erzielen.
Herr
Martin Kleppe hinterfragt die Beauftragung des Planungsbüros BGH-Plan und
bittet um Klärung, warum überhaupt zwei separate Verfahren durchgeführt werden
sollten.
Ein Beschluss
zu diesem Tagesordnungspunkt wird nicht gefasst.
Finanzielle Auswirkungen:
Im
Haushalt der Verbandsgemeinde Gerolstein sind noch Mittel aus dem Jahr 2019
vorhanden. Darüber hinaus wurden im Haushalt 2020 25.000 Euro für die
Beauftragung eines externen Beraters eingestellt.