Sitzung: 30.01.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2-2184/20/05-207
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat Birgel beschließt, den Bebauungsplan für das Teilgebiet „Im
Brühl“ - zwecks Ausweisung eines Wohngebietes – aufzustellen. Die Verwaltung
wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekanntzugeben.
Die
bereits im Flächennutzungsplan als Bauerwartungsland ausgewiesenen Flächen „Auf
der Lötsch“ und „Im Käulchen“ sollen nicht realisiert werden.
Bei
der Verbandsgemeinde Gerolstein soll daher ein entsprechender Antrag auf
Änderung des Flächennutzungsplanes gestellt werden mit dem Ziel, die im
rechtskräftigen Flächennutzungsplan ausgewiesenen beiden Baugebiete zugunsten
der neuen Fläche „Im Brühl“ zurückzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der
Grundstückserwerb und die Erschließung des Baugebietes sollen durch einen
Investor erfolgen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag wird zur
gegebenen Zeit mit dem Investor abgeschlossen.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat Birgel hatte sich bereits in seiner Sitzung am 29.10.2019 mit der Notwendigkeit zur Ausweisung eines neuen Baugebietes beschäftigt. Die Nachfrage seitens bauwilliger Familien nach Baugrundstücken in der Ortslage Birgel ist in den letzten Jahren unverändert hoch.
Seitens der Ortsgemeinde wurden bereits mehrere Alternativen zur Ausweisung eines neuen Baugebietes geprüft.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der alt Verbandsgemeinde Obere Kyll sind die Bereiche „Auf der Lötsch“ (im Kartenausschnitt die nördliche „W“-Fläche) und „Im Käulchen“ (die südliche „W“-Fläche) als Bauerwartungsland ausgewiesen.
Sämtliche Flächen stehen im Privateigentum und es zeichnet sich nicht ab, dass diese Flächen von der Ortsgemeinde erworben werden können, weshalb seitens der Ortsgemeinde eine Alternativfläche im Bereich „Im Brühl“ ins Auge gefasst wurde.
Diese Fläche wurde bei der seinerzeitigen Aufstellung des Flächennutzungsplanes der alt Verbandsgemeinde Obere Kyll mit bewertet. Ein genereller Ausschluss als Baugebietsfläche hat die Bewertung damals nicht ergeben.
Eine Realisierung der Alternativfläche „Im Brühl“ ist aber nur möglich, wenn der Verbandsgemeinderat einem Antrag der Ortsgemeinde Birgel zur Änderung des Flächennutzungsplanes zustimmt und der Ortsgemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplanes in die Wege leitet.