Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Bauausschuss erklärt sich mit der vorliegenden Änderung des Bebauungsplanes einverstanden und empfiehlt dem Stadtrat, die geänderte Planung erneut gem. § 4a Abs. 3 BauGB mit verkürzter Frist öffentlich auszulegen und die Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.

 


Sachverhalt:

 

Der Stadtrat hatte sich zuletzt in seiner Sitzung am 28.08.2019 mit der Thematik befasst und in dieser Sitzung auch über die während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen beraten. Der Satzungsbeschluss wurde zurückgestellt, da die Planurkunde noch keine Hinweise zur Zufahrt (von der Straße „Am Auberg“) und die Lage des Peschenbaches beinhaltet hatte.

 

Inzwischen haben Gespräche zwischen dem Grundstückseigentümer und Vertretern der Stadt sowie der Verwaltung stattgefunden. Aufgrund dieser Gespräch wurde die Planurkunde wie nachstehend geändert.

 

Gegenüber der bisherigen Planung wurde für die Teilfläche MU 2 ein Baufenster aufgenommen sowie die Zufahrt entsprechend festgesetzt. Die wegemäßige Verbindung zur Lindenstraße (L 29) soll weiterhin als Möglichkeit zur Ausfahrt aus dem Bebauungsplangebiet auf die Lindenstraße in Fahrtrichtung Stadtmitte bestehen bleiben.

 

Nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ist der Entwurf des Bebauungsplanes – wenn dieser nach der erfolgten Offenlage geändert oder ergänzt wurde – erneut auszulegen und die Stellungnahmen einzuholen. Dabei kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB hinzuweisen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme kann angemessen verkürzt werden.