Beschluss:
Der
Bauausschuss erklärt sich mit der vorliegenden Änderung des Bebauungsplanes
einverstanden und empfiehlt dem Stadtrat, die geänderte Planung erneut gem. §
4a Abs. 3 BauGB mit verkürzter Frist öffentlich auszulegen und die Behörden und
Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.
Sachverhalt:
Der
Stadtrat hatte sich zuletzt in seiner Sitzung am 28.08.2019 mit der Thematik
befasst und in dieser Sitzung auch über die während der Offenlage eingegangenen
Stellungnahmen beraten. Der Satzungsbeschluss wurde zurückgestellt, da die
Planurkunde noch keine Hinweise zur Zufahrt (von der Straße „Am Auberg“) und
die Lage des Peschenbaches beinhaltet hatte.
Inzwischen
haben Gespräche zwischen dem Grundstückseigentümer und Vertretern der Stadt
sowie der Verwaltung stattgefunden. Aufgrund dieser Gespräch wurde die
Planurkunde wie nachstehend geändert.
Gegenüber
der bisherigen Planung wurde für die Teilfläche MU 2 ein Baufenster aufgenommen
sowie die Zufahrt entsprechend festgesetzt. Die wegemäßige Verbindung zur
Lindenstraße (L 29) soll weiterhin als Möglichkeit zur Ausfahrt aus dem
Bebauungsplangebiet auf die Lindenstraße in Fahrtrichtung Stadtmitte bestehen
bleiben.
Nach §
4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ist der Entwurf des Bebauungsplanes – wenn
dieser nach der erfolgten Offenlage geändert oder ergänzt wurde – erneut
auszulegen und die Stellungnahmen einzuholen. Dabei kann bestimmt werden, dass
Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden
können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB
hinzuweisen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme kann
angemessen verkürzt werden.