Sitzung: 11.02.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 1-2783/20/21-009
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat Kopp beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für
das Jahr 2020 in der vorgelegten Fassung mit folgenden Änderungen:
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Produkt
5731, Sachkonto 56341000, Haushaltsansatz 600 €,
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Produkt
5551, Investitionsnummer 21-5551-02, F 29 Auszahlungen für Sachanlagen,
korrigiert um den richtigen Betrag für die zu entrichtende Grunderwerbsteuer.
Sachverhalt:
Nach
Zuleitung an den Ortsgemeinderat hat die vorliegende Haushaltssatzung sowie der
Haushaltsplan für das Jahr 2020 im Zeitraum 18.01.2020 bis 23.01.2020 zur
Einsichtnahme ausgelegen. Es wurden keine Vorschläge durch Einwohner
eingebracht.
Der
Haushaltsplan weist im Ergebnishaushalt bei Erträgen von 239.940 € sowie
Aufwendungen von 257.730 € einen Fehlbetrag von 17.790 € aus. Der
Haushaltsausgleich wird nicht erreicht.
Der
Finanzhaushalt schließt bei ordentlichen Einzahlungen von 204.320 € und
ordentlichen Auszahlungen 207.290 € mit einem negativen Saldo von 2.970 € ab.
Die Ortsgemeinde ist schuldenfrei und muss daher keine Tilgungen zu
Investitionskrediten leisten. Der Haushaltsausgleich wird jedoch auch im
Finanzhaushalt nicht erreicht.
Die
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 15.310 € und die Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit 90.670 €. Der hieraus resultierende negative Saldo
der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt 75.360 €. Zuzüglich
des negativen Saldos aus den ordentlichen Ein- und Auszahlungen i. h. V. 2.970 €
besteht ein Finanzmittelfehlbetrag von 78.330 €.
Zum
31.12.2019 hat die Ortsgemeinde voraussichtlich Forderungen gegenüber der
Verbandsgemeinde von rund 133.358 €. Zur Finanzierung des Finanzmittelfehlbetrags
ist die Reduzierung der Forderungen in Höhe von 78.330 € auf 55.028 €
erforderlich.
Einige
Ratsmitglieder bemängeln die Einführung wesentlicher Produkte und bitten, im
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wiederum alle Kostenstellen, analog
des Haushalts 2019, darzustellen. Es wird hervorgehoben, dass insbesondere die
neu in den Ortsgemeinderat gewählten Ratsmitglieder einen Gesamtüberblick über
alle Kostenstellen erlangen müssen. Hierbei wäre es zudem wünschenswert, auch
das Jahresergebnisse des Vorvorjahres anzugeben, was in 2019 und 2020 nicht der
Fall gewesen ist.
Folgende
Haushaltsansätze sollen geändert werden:
Im
Produkt 5731 Gemeindehaus, Sachkonto 56341000 Fernmeldegebühren, soll der
Ansatz von 50 € auf 600 € angehoben werden. Es wird davon ausgegangen, dass der
Wlan-Anschluss Kosten in dieser Höhe im Kalenderjahr verursacht.
Beim
Produkt 5551 Forstwirtschaft sind bei der Investitionsmaßnahme „Freiwilliger
Landtausch“ Grunderwerbsteuern i. H. v. 19.430 € veranschlagt worden. Die
Ratsmitglieder gehen davon aus, dass entgegen der Mitteilung des Forstamtes
dieser Betrag nicht der tatsächlichen Höhe der zu entrichtenden
Grunderwerbsteuer entspricht. Dies soll bei der Forstverwaltung erneut
hinterfragt und infolgedessen der korrigierte Betrag in den Haushalt eingeplant
werden.