Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat Kopp beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2020 in der vorgelegten Fassung mit folgenden Änderungen:

 

-        Produkt 5731, Sachkonto 56341000, Haushaltsansatz 600 €,

-        Produkt 5551, Investitionsnummer 21-5551-02, F 29 Auszahlungen für Sachanlagen, korrigiert um den richtigen Betrag für die zu entrichtende Grunderwerbsteuer.

 


Sachverhalt:

 

Nach Zuleitung an den Ortsgemeinderat hat die vorliegende Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan für das Jahr 2020 im Zeitraum 18.01.2020 bis 23.01.2020 zur Einsichtnahme ausgelegen. Es wurden keine Vorschläge durch Einwohner eingebracht.

 

Der Haushaltsplan weist im Ergebnishaushalt bei Erträgen von 239.940 € sowie Aufwendungen von 257.730 € einen Fehlbetrag von 17.790 € aus. Der Haushaltsausgleich wird nicht erreicht.

 

Der Finanzhaushalt schließt bei ordentlichen Einzahlungen von 204.320 € und ordentlichen Auszahlungen 207.290 € mit einem negativen Saldo von 2.970 € ab. Die Ortsgemeinde ist schuldenfrei und muss daher keine Tilgungen zu Investitionskrediten leisten. Der Haushaltsausgleich wird jedoch auch im Finanzhaushalt nicht erreicht.

 

Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 15.310 € und die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 90.670 €. Der hieraus resultierende negative Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt 75.360 €. Zuzüglich des negativen Saldos aus den ordentlichen Ein- und Auszahlungen i. h. V. 2.970 € besteht ein Finanzmittelfehlbetrag von 78.330 €.

 

Zum 31.12.2019 hat die Ortsgemeinde voraussichtlich Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde von rund 133.358 €. Zur Finanzierung des Finanzmittelfehlbetrags ist die Reduzierung der Forderungen in Höhe von 78.330 € auf 55.028 € erforderlich.

 

Einige Ratsmitglieder bemängeln die Einführung wesentlicher Produkte und bitten, im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wiederum alle Kostenstellen, analog des Haushalts 2019, darzustellen. Es wird hervorgehoben, dass insbesondere die neu in den Ortsgemeinderat gewählten Ratsmitglieder einen Gesamtüberblick über alle Kostenstellen erlangen müssen. Hierbei wäre es zudem wünschenswert, auch das Jahresergebnisse des Vorvorjahres anzugeben, was in 2019 und 2020 nicht der Fall gewesen ist.

 

Folgende Haushaltsansätze sollen geändert werden:

 

Im Produkt 5731 Gemeindehaus, Sachkonto 56341000 Fernmeldegebühren, soll der Ansatz von 50 € auf 600 € angehoben werden. Es wird davon ausgegangen, dass der Wlan-Anschluss Kosten in dieser Höhe im Kalenderjahr verursacht.

 

Beim Produkt 5551 Forstwirtschaft sind bei der Investitionsmaßnahme „Freiwilliger Landtausch“ Grunderwerbsteuern i. H. v. 19.430 € veranschlagt worden. Die Ratsmitglieder gehen davon aus, dass entgegen der Mitteilung des Forstamtes dieser Betrag nicht der tatsächlichen Höhe der zu entrichtenden Grunderwerbsteuer entspricht. Dies soll bei der Forstverwaltung erneut hinterfragt und infolgedessen der korrigierte Betrag in den Haushalt eingeplant werden.