Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

Die Gemeinde erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu dem Bauvorhaben.

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen.

 

 


Sachverhalt:

Der Bauherr hat eine Bauvoranfrage zur Errichtung einer Lagerhalle auf dem Grundstück Gemarkung Birgel, Flur 5, Flurstück 7/5 gestellt. Das Grundstück liegt innerhalb des Flächennutzungsplans (Wohngebiet). (siehe Anlage). Der frühere Bebauungsplan „Auf der Hardt“ wurde für diesen Bereich aufgeboben. Das Grundstück ist von der Straße „An der Ley“ erschlossen. Lt. Bauvoranfrage wurde am 17.11.2017 ein Wegerecht eingetragen, so dass das Grundstück auch von der Seite befahren werden kann. Es sind keine Gründe erkennbar, dass die Gemeinde das Einvernehmen versagen kann. Zuständig für die Genehmigung der Bauvoranfrage ist die Kreisverwaltung als Untere Bauaufsichtsbehörde.