Sachverhalt:
Frau Sandra Dreimüller hat Ihr Mandat
als Ratsmitglied mit Wirkung zum 13.12.2019 niedergelegt, so dass ein*e
Nachfolger*in einzuberufen ist. Bei einer Verhältniswahl sind die bisher nicht
berufenen Bewerber entsprechend der innerhalb eines Wahlvorschlages auf sie
entfallenden Stimmen als Nachfolger*in vorgesehen.
Die Nachrücker Alfred Cornesse und
Sven Walla haben ihre Einberufung nicht angenommen. Mit 1.410 Stimmen ist somit
Herr Timo Lentz (Steffeln) nächster, nicht berufener Bewerber der FDP. Herr
Lentz hat mit Schreiben vom 07.02.2020 die Einberufung in den
Verbandsgemeinderat angenommen.
Zu Beginn der heutigen Sitzung ist das
das neue Ratsmitglied gemäß § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) auf seine
Pflichten, die sich aus der Gemeindeordnung ergeben, hinzuweisen:
„Nach § 30 Abs. 1 der Gemeindeordnung
haben Sie als Ratsmitglied Ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die
Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung auszuüben. Sie
sind an Weisungen und Aufträge Ihrer Wähler nicht gebunden.
Sie sind zur Verschwiegenheit
verpflichtet über Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder die in
nichtöffentlicher Sitzung des Rates oder der Ausschüsse beraten werden. Diese
Schweigepflicht ergibt sich aus § 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung.
§ 21 Abs. 1 der Gemeindeordnung
verpflichtet die Ratsmitglieder zu einer besonderen Treuepflicht gegenüber der Verbandsgemeinde
Gerolstein. Dies bedeutet, dass Ratsmitglieder Ansprüche oder Interessen
Dritter gegenüber der Verbandsgemeinde Gerolstein nicht vertreten dürfen, es
sei denn, dass es sich um eine gesetzliche Vertretung handelt.“
Die Verpflichtung auf die genannten
Vorschriften der Gemeindeordnung erfolgt durch Bürgermeister Böffgen per
Handschlag.