Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat wählt Frau Gudrun Nahrendorf in offener Abstimmung zur ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten


Sachverhalt:

 

„Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages zur Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Gemeinden. In verbandsfreien Gemeinden wird durch die Einrichtung von Gleichstellungsstellen oder durch vergleichbare Maßnahmen sichergestellt, dass die Verwirklichung dieses Auftrags bei der Wahrnehmung gemeindlicher Aufgaben erfolgt“ (vgl. § 2 Abs. 6 GemO). Auf Grund von § § 64 Abs. 2 GemO gilt die zitierte Vorschrift auch für Verbandsgemeinden.

Eine hauptamtliche Besetzung von Gleichstellungsstellen ist auf der Ebene der Verbandsgemeinden nicht vorgeschrieben.

Auf Grund eines Antrages der SPD-Fraktion hatte der Verbandsgemeinderat in der Sitzung am 28.03.2019 die Verwaltung beauftragt, die Wahl und die Bestellung einer ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten vorzubereiten.

 

Es bleibt grundsätzlich der Organisations- und Personalhoheit der Gemeinden / Verbandsgemeinden vorbehalten, welche Maßnahmen sie treffen, um die Gleichberechtigung von Frau und Mann im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung zu fördern und sicherzustellen.

Auf der Ebene der Verbandsgemeinde wird als eine geeignete Maßnahme üblicherweise die Bestellung einer ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten praktiziert. Im Gegensatz zu den Gemeindeordnungen anderer Bundesländer beinhaltet die rheinland-pfälzische Regelung keine näheren Anforderungen hinsichtlich der Rechtsstellung sowie der Aufgaben und Befugnisse der Gleichstellungsstellen bzw. der Gleichstellungsbeauftragten. Die nähre Ausgestaltung bleibt ausdrücklich der Regelungshoheit der Gemeinden / Verbandgemeinden vorbehalten.

 

Grundsätzliche Aufgabe der Gleichstellungsstellen / Gleichstellungsbeauftragen ist es, im Rahmen der Zuständigkeiten der (Verbands-)Gemeinde die Gleichstellung von Frauen zu fördern, um dadurch bestehenden Benachteiligungen abzubauen. Gleichstellungsstellen /-beauftragte nehmen sich insoweit aller frauenrelevanten Angelegenheiten an - also Angelegenheit, die die Lebensbedingungen von Frauen in anderer Weise oder in stärkerem Maße berühren, als die von Männern.

Mögliche konkrete Aufgaben sind in der Verwaltungsvorschrift zu § 2 GemO wie folgt beschrieben:

·       Förderung des Bewusstseinswandels in der Gesellschaft zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern,

·       Initiierung, Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Situation und zur Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gleichstellungsauftrags in sonstigen Bereichen, die die gemeindlichen Angelegenheiten betreffen,

·       Zusammenarbeit mit örtlichen Frauengruppen, -initiativen und -verbänden und Frauenselbsthilfeorganisationen sowie mit anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen,

·       Erfahrungsaustausch mit anderen kommunalen Gleichstellungsstellen, Gleichstellungs- bzw. Frauenbeauftragten sowie den für die Gleichstellung von Frauen und Männern zuständigen Stellen des Landes, der anderen Länder und des Bundes,

·       Durchführung von Sprechstunden für Einwohnerinnen der Gemeinde,

·       Erstellung und Fortschreibung eines Gleichstellungs- bzw. Frauenberichts über die Situation der Frauen und den Stand der Gleichstellung in der Gemeinde, Unterrichtung der Öffentlichkeit in Abstimmung mit dem Bürgermeister durch Informationsveranstaltungen, Herausgabe von Informationsmaterial, Ausstellungen und Pressearbeit über Ziele und Ergebnisse ihrer Arbeit.

 

Die Gleichstellungsstelle /-beauftragte ist bei allen frauenrelevanten Maßnahmen der VG-Verwaltung rechtzeitig und im gebotenen Umfang zu beteiligen; ihr ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Bürgermeister soll die Gleichstellungsbeauftragte unter Mitteilung der Tagesordnung zu den Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse einladen. Vorlagen, die den Aufgabenbereich der Gleichstellungsbeauftragten berühren, sind ihr rechtzeitig zuzuleiten. Der Bürgermeister soll der Gleichstellungsbeauftragten Gelegenheit geben, sich in den Sitzungen zu frauenrelevanten Angelegenheiten zu äußern.

Für die Wahrnehmung der ehrenamtlichen Tätigkeit steht der künftigen Gleichstellungsbeauftragten eine Aufwandsentschädigung zu. In der Hauptsatzung ist eine Aufwandsentschädigung von 100 € / monatlich festgesetzt.

 

Nach einer Vorberatung im Ausschuss für Generationen, Soziales, Kultur und Sport wurde die Stelle der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Nov. 2019 im Mitteilungsblatt öffentlich ausgeschrieben.

 

Einzige Bewerberin für dieses Ehrenamt ist Frau Gudrun Nahrendorf (Gerolstein-Büscheich). Frau Nahrendorf hat sich in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.02.2020 vorgestellt. Die Bewerberin stellt sich dem Verbandsgemeinderat kurz vor.

 

In der Verbandsgemeinderatsitzung ist nunmehr die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten vorgesehen. Der Bürgermeister schlägt Frau Nahrendorf zur Wahl vor. Weitere Vorschläge aus den Fraktionen bzw. von Ratsmitgliedern werden nicht vorgebracht.

 

Die Wahl erfolgt offen mit Handzeichen, da keine geheime Abstimmung beantragt wird.