Sitzung: 12.03.2020 Verbandsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1-2693/19/01-217
Beschluss:
Der
Verbandsgemeinderat wählt Frau Gudrun Nahrendorf in offener Abstimmung zur
ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten
Sachverhalt:
„Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages zur
Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Gemeinden. In
verbandsfreien Gemeinden wird durch die Einrichtung von Gleichstellungsstellen
oder durch vergleichbare Maßnahmen sichergestellt, dass die Verwirklichung
dieses Auftrags bei der Wahrnehmung gemeindlicher Aufgaben erfolgt“ (vgl. § 2
Abs. 6 GemO). Auf Grund von § § 64 Abs. 2 GemO gilt die zitierte Vorschrift
auch für Verbandsgemeinden.
Eine hauptamtliche Besetzung von Gleichstellungsstellen ist auf
der Ebene der Verbandsgemeinden nicht vorgeschrieben.
Auf Grund eines Antrages der SPD-Fraktion hatte der
Verbandsgemeinderat in der Sitzung am 28.03.2019 die Verwaltung beauftragt, die
Wahl und die Bestellung einer ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten
vorzubereiten.
Es bleibt grundsätzlich der Organisations- und Personalhoheit der
Gemeinden / Verbandsgemeinden vorbehalten, welche Maßnahmen sie treffen, um die
Gleichberechtigung von Frau und Mann im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung zu fördern
und sicherzustellen.
Auf der Ebene der Verbandsgemeinde wird als eine geeignete
Maßnahme üblicherweise die Bestellung einer ehrenamtlichen
Gleichstellungsbeauftragten praktiziert. Im Gegensatz zu den Gemeindeordnungen
anderer Bundesländer beinhaltet die rheinland-pfälzische Regelung keine näheren
Anforderungen hinsichtlich der Rechtsstellung sowie der Aufgaben und Befugnisse
der Gleichstellungsstellen bzw. der Gleichstellungsbeauftragten. Die nähre
Ausgestaltung bleibt ausdrücklich der Regelungshoheit der Gemeinden /
Verbandgemeinden vorbehalten.
Grundsätzliche Aufgabe der Gleichstellungsstellen /
Gleichstellungsbeauftragen ist es, im Rahmen der Zuständigkeiten der
(Verbands-)Gemeinde die Gleichstellung von Frauen zu fördern, um dadurch
bestehenden Benachteiligungen abzubauen. Gleichstellungsstellen /-beauftragte
nehmen sich insoweit aller frauenrelevanten Angelegenheiten an - also
Angelegenheit, die die Lebensbedingungen von Frauen in anderer Weise oder in
stärkerem Maße berühren, als die von Männern.
Mögliche konkrete Aufgaben sind in der Verwaltungsvorschrift zu §
2 GemO wie folgt beschrieben:
·
Förderung des Bewusstseinswandels in der Gesellschaft zur
Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern,
·
Initiierung, Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen zur
Verbesserung der sozialen und beruflichen Situation und zur Umsetzung des
verfassungsrechtlichen Gleichstellungsauftrags in sonstigen Bereichen, die die
gemeindlichen Angelegenheiten betreffen,
·
Zusammenarbeit mit örtlichen Frauengruppen, -initiativen und
-verbänden und Frauenselbsthilfeorganisationen sowie mit anderen
gesellschaftlich relevanten Gruppen,
·
Erfahrungsaustausch mit anderen kommunalen Gleichstellungsstellen,
Gleichstellungs- bzw. Frauenbeauftragten sowie den für die Gleichstellung von
Frauen und Männern zuständigen Stellen des Landes, der anderen Länder und des
Bundes,
·
Durchführung von Sprechstunden für Einwohnerinnen der Gemeinde,
·
Erstellung und Fortschreibung eines Gleichstellungs- bzw.
Frauenberichts über die Situation der Frauen und den Stand der Gleichstellung
in der Gemeinde, Unterrichtung der Öffentlichkeit in Abstimmung mit dem
Bürgermeister durch Informationsveranstaltungen, Herausgabe von
Informationsmaterial, Ausstellungen und Pressearbeit über Ziele und Ergebnisse
ihrer Arbeit.
Die Gleichstellungsstelle /-beauftragte ist bei allen
frauenrelevanten Maßnahmen der VG-Verwaltung rechtzeitig und im gebotenen
Umfang zu beteiligen; ihr ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der
Bürgermeister soll die Gleichstellungsbeauftragte unter Mitteilung der
Tagesordnung zu den Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse einladen.
Vorlagen, die den Aufgabenbereich der Gleichstellungsbeauftragten berühren,
sind ihr rechtzeitig zuzuleiten. Der Bürgermeister soll der
Gleichstellungsbeauftragten Gelegenheit geben, sich in den Sitzungen zu
frauenrelevanten Angelegenheiten zu äußern.
Für die Wahrnehmung der ehrenamtlichen Tätigkeit steht der
künftigen Gleichstellungsbeauftragten eine Aufwandsentschädigung zu. In der
Hauptsatzung ist eine Aufwandsentschädigung von 100 € / monatlich festgesetzt.
Nach einer Vorberatung im Ausschuss
für Generationen, Soziales, Kultur und Sport wurde die Stelle der
ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Nov. 2019 im Mitteilungsblatt
öffentlich ausgeschrieben.
Einzige
Bewerberin für dieses Ehrenamt ist Frau Gudrun Nahrendorf
(Gerolstein-Büscheich). Frau Nahrendorf hat sich in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 11.02.2020 vorgestellt. Die Bewerberin stellt sich dem Verbandsgemeinderat
kurz vor.
In der Verbandsgemeinderatsitzung ist nunmehr die Wahl der
Gleichstellungsbeauftragten vorgesehen. Der Bürgermeister schlägt Frau
Nahrendorf zur Wahl vor. Weitere Vorschläge aus den Fraktionen bzw. von
Ratsmitgliedern werden nicht vorgebracht.
Die Wahl erfolgt offen mit Handzeichen, da keine geheime
Abstimmung beantragt wird.