Sitzung: 29.01.2020 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf
Befreiung von der bauplanungsrechtlichen Festsetzung des Bebauungsplans
„Vorderste Dell“ wegen Höhenfestsetzung OKFF zur Straße vorbehaltlich, dass die
Trauf- und Firsthöhen eingehalten werden, zu.
Sonderinteresse:
Irmgard Dunkel ist gemäß § 22 GemO wegen
Sonderinteresse von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen und nimmt
im Zuschauerraum Platz.
Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag für den Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück, Gemarkung Lissingen, Flur
3, Flurstück 240/23, Vordere Dell 12, vor.
Es liegt ein Antrag auf Befreiung von
bauplanungsrechtlicher Festsetzung des Bebauungsplans „Vorderste Dell“ wegen
Höhenfestsetzung OKFF (Oberkante Fertigfußboden) zur Straße vor.
Begründung des Antragstellers:
„Das Wohnhaus wird in starke Hanglage
hinein gebaut. Würde das Erdgeschoss auf gefordertem Niveau erstellt werden, so
läge es im hinteren Grundstücksbereich vollkommen im vorhandenen Gelände. Die
Wohnqualität wäre eingeschränkt und eine Abfangung des vorhandenen Geländes zum
Wohnhaus wäre sehr aufwendig. Um die Bebauung möglich zu machen, bitten wir um
die Erlaubnis das Wohnhaus um 80 cm zu der geforderten Höhe im Bebauungsplan
höher zu setzen. Die Trauf- und Firsthöhen werden eingehalten.“
Im WA1 sind 2 Vollgeschosse zulässig. Das
Bauvorhaben ist nur eingeschossig.