Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf Befreiung von der bauplanungsrechtlichen Festsetzung des Bebauungsplans „Vorderste Dell“ wegen Höhenfestsetzung OKFF zur Straße vorbehaltlich, dass die Trauf- und Firsthöhen eingehalten werden, zu.


Sonderinteresse:

 

Irmgard Dunkel ist gemäß § 22 GemO wegen Sonderinteresse von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen und nimmt im Zuschauerraum Platz.

 

 

Sachverhalt:

 

Es liegt ein Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück, Gemarkung Lissingen, Flur 3, Flurstück 240/23, Vordere Dell 12, vor.

 

Es liegt ein Antrag auf Befreiung von bauplanungsrechtlicher Festsetzung des Bebauungsplans „Vorderste Dell“ wegen Höhenfestsetzung OKFF (Oberkante Fertigfußboden) zur Straße vor.

 

Begründung des Antragstellers:

„Das Wohnhaus wird in starke Hanglage hinein gebaut. Würde das Erdgeschoss auf gefordertem Niveau erstellt werden, so läge es im hinteren Grundstücksbereich vollkommen im vorhandenen Gelände. Die Wohnqualität wäre eingeschränkt und eine Abfangung des vorhandenen Geländes zum Wohnhaus wäre sehr aufwendig. Um die Bebauung möglich zu machen, bitten wir um die Erlaubnis das Wohnhaus um 80 cm zu der geforderten Höhe im Bebauungsplan höher zu setzen. Die Trauf- und Firsthöhen werden eingehalten.“

 

Im WA1 sind 2 Vollgeschosse zulässig. Das Bauvorhaben ist nur eingeschossig.