Sitzung: 21.01.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 4
Vorlage: 1-2787/20/39-037
Beschluss:
Der Rat erteilt der Ortsbürgermeisterin und den
Beigeordneten, soweit sie die Ortsbürgermeisterin vertreten haben, sowie dem
Beauftragten und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Entlastung für das
Haushaltsjahr 2018.
Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Wiesbaum
hat den Jahresabschluss 2018 am 18.12.2019 nach den Grundsätzen des § 113 GemO
geprüft. Zur Prüfung haben die Ergebnis- und Finanzrechnung, der
Rechenschaftsbericht sowie die Kassenbelege vorgelegen. Die Prüfung hat zu
keinen Einwendungen geführt. Nach § 114 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO)
beschließt der Rat über die Entlastung der Ortsbürgermeisterin, der
Beigeordneten, soweit diese die Ortsbürgermeisterin vertreten haben sowie des Beauftragten
und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese den Beauftragten
vertreten haben.