Sitzung: 21.01.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 2-2155/19/22-180
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Lissendorf beschließt die Aufstellung eines
Hochwasserschutz- und Starkregenvorsorgekonzeptes. Gleichzeitig erklärt sich
die Ortsgemeinde grundsätzlich mit der Umsetzung der aus dem Konzept
erwachsenden Maßnahmen und der damit verbundenen Finanzierung der in der Baulast
der Ortsgemeinde stehenden Maßnahmen einverstanden.
Sachverhalt:
Hochwasserereignisse können ungeahnte Ausmaße – insbesondere bei
örtlich auftretenden Starkregenereignissen – annehmen. Vor allem dort, wo keine
Erfahrungen mit Hochwasser dieser Ausmaße vorliegen, sind alle überrascht. Aus
diesem Grunde hat das Land Rheinland-Pfalz ein Förderprogramm zur Aufstellung
von Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten aufgestellt. Ziel dieser
Konzepte ist es, durch bei Hochwasser- und Starkregenereignissen auftretende
Schäden möglichst gering zu halten.
Hochwasser- und Starkregenereignisse kann man nicht verhindern,
auch kann man Schäden durch diese Naturereignisse nicht gänzlich ausschließen
bzw. verhindern. Durch gezielte Maßnahmen kann man aber mögliche Schäden
reduzieren. Hochwasserschutz ist grundsätzlich Angelegenheit eines jeden
Grundstückseigentümers, d.h., jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit seinen
eigenen Mitteln vor möglichen Hochwassergefahren und –schäden zu schützen.
Das Land Rheinland-Pfalz bietet über das Umweltministerium sowie
das Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge Rheinland-Pfalz
Unterstützung und Hilfe bei der Aufstellung von sog.
„Hochwasserschutzkonzepten“ an. Diese Hochwasserschutzkonzepte werden in
Zusammenarbeit zwischen Verbandsgemeinde, Ortsgemeinde und den jeweiligen
Grundstückseigentümern aufgestellt. Zusammen mit einem Ingenieurbüro werden
Maßnahmen und Anregungen erarbeitet, wie und mit welchen Mitteln bzw. Maßnahmen
aktiv Hochwasserschutz betrieben werden kann.
Das Hochwasserschutzkonzept wird vom Land mit 90 % gefördert. Den
Eigenanteil von 10 % der Kosten trägt die Verbandsgemeinde Gerolstein. Die aus
dem Konzept resultierenden kommunalen Baumaßnahmen werden nur noch mit maximal
60 % gefördert. Eigentümer von Privatgrundstücken erhalten keine Förderung.
Zusammengefasst werden die Hochwasserschutzkonzepte in enger
Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten
Rheinland-Pfalz, dem Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge
Rheinland-Pfalz, Verbandsgemeinde, Ortsgemeinde sowie vor allem mit den
Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet.
Das Land Rheinland-Pfalz empfiehlt die Aufstellung der Hochwasser-
und Starkregenvorsorgekonzepte für alle Orte, unabhängig von der
Gefährdungslage.
Finanzielle Auswirkungen:
Da die
Kosten für die Aufstellung des Hochwasserschutz- und
Starkregenvorsorgekonzeptes zu 90 % vom Land und zu 10 % von der
Verbandsgemeinde getragen werden, hat dieses keine Auswirkungen auf den
Haushalt der Ortsgemeinde.