Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 4

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat stimmt der Erhöhung der Realsteuersätze zu.


Sachverhalt:

 

Schreiben der Kommunalaufsicht

 

Die Ortsgemeinde Üxheim ist im Jahre 2019 nicht in die Lage versetzt, aus den zur Verfügung stehenden Einzahlungen, sowohl die ordentlichen Auszahlungen, als auch den Schuldendienst auszugleichen. So wird insgesamt eine negative freie Finanzspitze von 468.830 € dargestellt, was einer prozentualen Unterdeckung von ordentlichen Auszahlungen inkl. Schuldendienst von rd. 21% entspricht, also sind in gleichem Umfang Teile der regelmäßig aktuell notwendigen Auszahlungen nicht aus eigenen Kräften umsetzbar, sondern müssen aus der Anhäufung zusätzlicher Verbindlichkeiten gegen die Verbandsgemeinde Gerolstein aus der Einheitskasse erbracht werden. Wie bereits für das Haushaltsjahr 2018 festgehalten, ist dies umso bedenklicher, da die Ortsgemeinde über eine nicht unerhebliche Steuerkraft nicht in den Kreis der Gemeinden fällt, welche eine ausgebildete Abhängigkeit von der Schlüsselzuweisung A aus dem Finanzausgleich aufweisen. Folglich ist hinsichtlich der rasanten Zunahme und Ausweitung der bestehenden Finanzierungslücke, diesem Umstand umgehend im Rahmen sich bietender Möglichkeiten entgegenzuwirken, um auch in künftigen Planungsjahren handlungsfähig zu bleiben.

 

So kommt die Gemeinde nicht umhin, bei gleichbleibender Zusammensetzung des Portfolios der gemeindlichen Einrichtungen, die im Dispositionsrecht stehenden Ertragspositionen deutlich auszuweiten. Insbesondere ist hierzu die Anhebung der Realsteuersätze geeignet. Auch sollte über die Anhebung der Gebühren für gemeindliche Einrichtungen nachgedacht werden, um die Deckungslücke zumindest teilweise schließen zu können. Ggfls. Kann auch durch Streckung oder Verschiebung nicht zwingend erforderlicher Einzelmaßnahmen die entgegenstehende Finanzlast verschoben werden, bei Vorliegen anderer Rahmenbedingungen.

 


Ortsgemeinde

GrSt. A 2019

GrSt. B 2019

Gew.St. 2019

 

GrSt. A 2020

GrSt. B 2020

Gew.St. 2020

Lissendorf

550

700

420

Jünkerath

600

600

400

Gönnersdorf

550

600

380

Hallschlag

445

550

420

Esch

495

495

380

Feusdorf

400

490

380

Neroth

450

450

380

Salm

370

450

380

Basberg

320

450

380

Vorschlag

Stadtkyll

400

430

400

OG Üxheim ab 2020

Üxheim

380

400

380

400

420

420

Hillesheim

380

420

395

Erhöhung Real

Densborn

420

420

365

5,20%

5,00%

10,50%

Schüller

370

420

365

 

 

 

Birresborn

400

400

380

 

 

Kerpen

350

400

380

Erhöhung Real über Nivellierungssatz

Oberbettingen

320

400

380

26%

15%

10,50%

Gerolstein

400

400

365

Pelm

400

400

365

Birgel

370

385

380

2019

Duppach

380

380

365

 14.606,00 €

   94.877,00 €

   324.653,00 €

Hohenfels-Essingen

380

380

365

Mehreinnahmen durch Erhöhung

Kalenborn-Scheuern

380

380

365

         759,51 €

     4.743,85 €

     34.088,57 €

Kopp

380

380

365

Mürlenbach

380

380

365

Rockeskyll

380

380

365

Was bleibt bei der OG, wird nicht mit Umlage belastet, geteilt

Berlingen

370

370

370

Nivellierungssatz

315

365

380

     3.797,56€

   14.231,55€

     34.088,57€

Kerschenbach

300

365

375

Wiesbaum

320

365

365

Berndorf

300

365

365

Dohm,-Lammersdorf

300

365

365

Nohn

300

365

365

Oberehe-Stroheich

300

365

365

Ormont

300

365

365

Reuth

300

365

365

Scheid

300

365

365

Steffeln

300

365

365

Walsdorf

270

290

320