Sitzung: 27.01.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17
Vorlage: 1-2780/20/37-028
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die
Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 in der
Fassung des vorgelegten Entwurfs einschließlich der o.a. Änderungen der
Steuerhebesätze.
Sachverhalt:
Die Haushaltssatzung nebst Plan für das
Haushaltsjahr 2020 wurde dem Ortsgemeinderat durch den Ortsbürgermeister
zugeleitet.
In der Zeit vom 13.01.2020 bis zum 27.01.2020
hat der Plan gemäß § 97 Abs. 1 GemO zur Einsichtnahme durch die Einwohner offen
gelegen.
Es wurden keine Vorschläge durch Einwohner
eingebracht.
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des
Haushaltsplanes für das Jahr 2020 weist im Ergebnishaushalt Erträge in Höhe von
1.961.880 € und Aufwendungen in Höhe von 2.131.280 € aus, so dass ein
Jahresfehlbetrag von 169.400 € erwartet wird.
Der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen beträgt -144.230 €.
Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
betragen 309.900 € und die Auszahlungen 164.120 €, sodass ein positiver Saldo
von 145.780 € festgesetzt wird.
Eine Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber
der Verbandsgemeinde wird in Höhe von 185.860 € erwartet.
Kredite zur Finanzierung von Investitionen
und Investitionsfördermaßnahmen werden auf 148.120 € festgesetzt.
Die Hebesätze der Grundsteuer A, Grundsteuer
B und Gewerbesteuer werden wie folgt geändert:
-Grundsteuer A von 380 % um 20 Prozentpunkte
auf 400 %,
-Grundsteuer B von 400 % um 20 Prozentpunkte
auf 420 %,
-Gewerbesteuer von 380 % um 40 Prozentpunkte
auf 420 %.
Ebenfalls wird die Hundesteuer wie folgt
geändert:
- für den ersten Hund von 45 € auf 50 €
- für den zweiten Hund von 120 € auf 150 €
- für den dritten Hund von 250 € auf 300 €