Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Rat stellt den Jahresabschluss 2018 fest.


Sachverhalt:

 

Nach § 114 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO) beschließt der Rat über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung der Ortsbürgermeisterin und der Beigeordneten, soweit diese die Ortsbürgermeisterin vertreten haben.

 

Der Jahresabschluss ist vorab gemäß § 110 Absatz 2, Satz 2 durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Diese Prüfung ist am 18.12.2019 erfolgt. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.