Sachverhalt:
Die Haushaltssatzung nebst Plan für das Haushaltsjahr
2020 wurde dem Ortsgemeinderat durch die Ortsbürgermeisterin zugeleitet.
In der Zeit vom 06.01.2020 bis zum 20.01.2020 hat der
Plan gemäß § 97 Abs. 1 GemO zur Einsichtnahme durch die Einwohner offen
gelegen.
Es wurden keine Vorschläge durch Einwohner eingebracht.
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes
für das Jahr 2020 weist im Ergebnishaushalt Erträge in Höhe von 1.303.707 € und
Aufwendungen in Höhe von 1.544.260 € aus, so dass ein Jahresfehlbetrag von
240.553 € erwartet wird.
Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt
-224.483 €
Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen
28.040 € und die Auszahlungen 147.680 €, sodass ein negativer Saldo von
-119.640 € erwartet wird.
Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit beträgt +224.483 €.
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen werden i.H.v. 119.640 € festgesetzt.
Die Haushaltssatzung wird im § 5
„Gebühren und Beiträge“ im Bereich der Rasengrabstätten wie folgt ergänzt:
Urnengrabstätte (Einzel) 1.000,00 €
Urnengrabstätte (Doppel) 1.700,00 €