Sitzung: 13.01.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2-2172/19/28-138
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt
die Maßnahme vom Grundsatz her durchzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Unterlagen zur Meldung zu
erstellen und beim DLR einzureichen. Nach positiver Bewertung des gemeldeten
Weges wird Ortsbürgermeister Maus ermächtigt einen Planungsauftrag gem. HOAI zu
vergeben, damit die erforderlichen Unterlagen für den Förderantrag erarbeitet
werden können.
Nach Eingang des Förderbescheides wird der Ortsbürgermeister weiterhin ermächtigt, die zur Umsetzung erforderlichen Planungsleistungen gemäß HOAI zu vergeben und ein Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Die Auftragsvergabe erfolgt dann wieder im Gemeinderat.
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde beabsichtigt den o.g. Weg auf einer Länge von ca.
1300 m grundhaft zu erneuern. Der Weg ist derzeit lediglich auf einer Länge von
ca. 300 m asphaltiert und befindet sich
insgesamt in einem sehr schlechten Zustand. Der Weg ist Bestandteil des
gemarkungsübergreifenden Wegenetzes und ist mit der Priorität II bewertet.
Hierdurch kommt eine Förderung (derzeit 75%) aus EU-Mitteln in Betracht. Die
hierfür erforderliche Meldung beim „Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum“
(DLR) wird von der Verwaltung erstellt und eingereicht. Nach Eingang der
Meldung erfolgt eine Ortsbesichtigung des Weges. Hierbei wird festgelegt ob der
Weg die Kriterien für eine Förderung erfüllt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die
erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2020 enthalten.