Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt die Maßnahme vom Grundsatz her durchzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Unterlagen zur Meldung zu erstellen und beim DLR einzureichen. Nach positiver Bewertung des gemeldeten Weges wird Ortsbürgermeister Maus ermächtigt einen Planungsauftrag gem. HOAI zu vergeben, damit die erforderlichen Unterlagen für den Förderantrag erarbeitet werden können.

 

Nach Eingang des Förderbescheides wird der Ortsbürgermeister weiterhin ermächtigt, die zur Umsetzung erforderlichen Planungsleistungen gemäß HOAI zu vergeben und ein Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Die Auftragsvergabe erfolgt dann wieder im Gemeinderat.

 


Sachverhalt:

 

Die Ortsgemeinde beabsichtigt den o.g. Weg auf einer Länge von ca. 1300 m grundhaft zu erneuern. Der Weg ist derzeit lediglich auf einer Länge von ca.  300 m asphaltiert und befindet sich insgesamt in einem sehr schlechten Zustand. Der Weg ist Bestandteil des gemarkungsübergreifenden Wegenetzes und ist mit der Priorität II bewertet. Hierdurch kommt eine Förderung (derzeit 75%) aus EU-Mitteln in Betracht. Die hierfür erforderliche Meldung beim „Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum“ (DLR) wird von der Verwaltung erstellt und eingereicht. Nach Eingang der Meldung erfolgt eine Ortsbesichtigung des Weges. Hierbei wird festgelegt ob der Weg die Kriterien für eine Förderung erfüllt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2020 enthalten.