Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat Hohenfels-Essingen stimmt dem vorliegenden Entwurf des Forstwirtschaftsplanes 2020 zu.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Entwurf des Forstwirtschaftsplanes der Gemeinde Hohenfels-Essingen war der Einladung zur Sitzung des Gemeinderates beigefügt. Die Details wurden in der Sitzung durch die Vertreter der Forstverwaltung vorgestellt und erläutert.

 

Zunächst gab Forstamtsleiter Schlimper einen Überblick über die allgemeine Situation der Wälder im Bezirk des Forstamtes Gerolstein, insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen des Klimawandels und die Waldschäden durch Borkenkäfer.  

 

Revierförster Metz berichtete über das abgelaufene Forstwirtschaftsjahr 2019, das insgesamt sehr schwierig war. Auf Grund der hohen Schadholzmengen lag der Einschlag über alle Baumarten mit 1.146 fm fast doppelt so hoch, wie der im Forsteinrichtungswerk vorgesehene Hiebsatz. Bei der Fichte wurde nur Schadholz eingeschlagen, in einer Größenordnung von 936 fm. Den hohen Holzerntekosten (41 €/fm) standen niedrige Erlöse (39,70 €/fm) gegenüber, so dass sich ein negativer Deckungsbeitrag von - 1,30 € / fm. ergibt; üblich sind positive Deckungsbeiträge von ca. 25 € /fm. Für das Jahr 2019 wird ein Jahresabschluss von Minus 17.500 € erwartet.

 

Für das Jahr 2020 wird mit einer Holzernte von rd. 600 fm kalkuliert. In Erwartung steigender Holzpreise ist ein positiver Deckungsbeitrag auf dem Holzverkauf in Höhe von 9.850 € eingeplant. Abzüglich der Kosten für den sonstigen Forstbetrieb und der Beförsterungskosten etc. schließt der Forstwirtschaftsplan 2020 mit einem negativen Ergebnis von - 9.372 € ab.

 

Revierförster Metz macht in der Diskussion deutlich, dass in der angespannten Holzmarkt-Situation nur Schadholz aufgearbeitet und notwendige Pflegemaßnahmen zum Schutz sog. „Z-Bäume“ durchgeführt werden. 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der mit einer Summe von 9.372 € zu erwartende Ausgabenüberhang im Forstbereich stellt im

Vergleich zu den Vorjahren eine Ausgabenbelastung für die Ortsgemeinde dar.