Sitzung: 14.01.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 1-2485/19/16-003
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat Hohenfels-Essingen stimmt dem vorliegenden Entwurf des
Forstwirtschaftsplanes 2020 zu.
Sachverhalt:
Der Entwurf
des Forstwirtschaftsplanes der Gemeinde Hohenfels-Essingen war der Einladung
zur Sitzung des Gemeinderates beigefügt. Die Details wurden in der Sitzung
durch die Vertreter der Forstverwaltung vorgestellt und erläutert.
Zunächst
gab Forstamtsleiter Schlimper einen Überblick über die allgemeine Situation der
Wälder im Bezirk des Forstamtes Gerolstein, insbesondere im Hinblick auf die
Auswirkungen des Klimawandels und die Waldschäden durch Borkenkäfer.
Revierförster
Metz berichtete über das abgelaufene Forstwirtschaftsjahr 2019, das insgesamt
sehr schwierig war. Auf Grund der hohen Schadholzmengen lag der Einschlag über
alle Baumarten mit 1.146 fm fast doppelt so hoch, wie der im
Forsteinrichtungswerk vorgesehene Hiebsatz. Bei der Fichte wurde nur Schadholz
eingeschlagen, in einer Größenordnung von 936 fm. Den hohen Holzerntekosten (41
€/fm) standen niedrige Erlöse (39,70 €/fm) gegenüber, so dass sich ein
negativer Deckungsbeitrag von - 1,30 € / fm. ergibt; üblich sind positive
Deckungsbeiträge von ca. 25 € /fm. Für das Jahr 2019 wird ein Jahresabschluss
von Minus 17.500 € erwartet.
Für das
Jahr 2020 wird mit einer Holzernte von rd. 600 fm kalkuliert. In Erwartung
steigender Holzpreise ist ein positiver Deckungsbeitrag auf dem Holzverkauf in
Höhe von 9.850 € eingeplant. Abzüglich der Kosten für den sonstigen
Forstbetrieb und der Beförsterungskosten etc. schließt der Forstwirtschaftsplan
2020 mit einem negativen Ergebnis von - 9.372 € ab.
Revierförster
Metz macht in der Diskussion deutlich, dass in der angespannten
Holzmarkt-Situation nur Schadholz aufgearbeitet und notwendige Pflegemaßnahmen
zum Schutz sog. „Z-Bäume“ durchgeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Der mit
einer Summe von 9.372 € zu erwartende Ausgabenüberhang im Forstbereich stellt
im
Vergleich
zu den Vorjahren eine Ausgabenbelastung für die Ortsgemeinde dar.