Sitzung: 13.01.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2-2169/19/28-137
Beschluss:
1.
Der
Ortgemeinderat Ormont beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung für den
Abriss des ehem. Schlacht- und Gefrierhauses in Ormont. Als Ausführungsfrist
soll der Oktober 2020 vorgesehen werden.
2.
Nach
Prüfung der eintreffenden Angebote durch die Verwaltung wird der
Ortsbürgermeister Andreas Maus ermächtigt die Auftragsvergabe im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel durchzuführen.
3.
Der
Ortsgemeinderat beauftragt die Verwaltung die notwendige Zustimmung bei der
Kommunalverwaltung einzuholen um die nötigen Arbeiten im Winter ausschreiben zu
können.
Die
Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 09.01.2020 der Ausschreibung zugestimmt.
Sachverhalt:
Das
ehemalige Schlacht- und Gefrierhaus der Ortsgemeinde Ormont soll abgerissen
werden. Die derzeitige Nutzung des ehem. Schlachthauses beschränkt sich auf ein
Mietverhältnis mit einem Privatmann, welches zum September 2020 endet. Die OG Ormont
nutzt das ehem. Gefrierhaus derzeit als Lagerfläche für ortsansässige Vereine
und Organisationen.
Da die
Ortsgemeinde Ormont beabsichtigt mittelfristig einen ortseigenen Bauhof zu
errichten und sich die Bausubstanz des zuvor beschriebenen Objekts nicht
verbessern wird, soll das Gebäude im Oktober 2020 abgerissen werden. Nach einer
ersten groben Kostenschätzung wurden 65.000,- € für den Abriss in den
Haushaltsplan 2020 eingestellt, welcher allerdings noch durch die
Kommunalaufsicht final bewilligt werden muss.
Erfahrungsgemäß
können bei einer Ausschreibung im Winter niedrigere Preise erzielt werden als
im Sommer. Um dies realisieren zu können muss zuvor bei der Kommunalaufsicht
die Zustimmung zur Ausschreibung eingeholt werden, da mit der Bewilligung des
Haushaltsplans vor Februar/März 2020 vermutlich nicht zu rechnen ist.
Aufgrund
des allgemeinen Nachhaltigkeitsgedankens soll der Bauschutt, der durch den
Abriss entsteht, noch an Ort und Stelle zerkleinert werden und als
Recyclingschotter für den Wegebau in der Ortsgemeinde verwendet werden. So kann
das im Gebäude verbaute Baumaterial wieder in den „Baustoffkreislauf“
eingebracht werden und den Einsatz von „neuen“ Baustoffen für diesen Zweck
minimieren.