Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

 

1.       Der Ortgemeinderat Ormont beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung für den Abriss des ehem. Schlacht- und Gefrierhauses in Ormont. Als Ausführungsfrist soll der Oktober 2020 vorgesehen werden.

 

2.       Nach Prüfung der eintreffenden Angebote durch die Verwaltung wird der Ortsbürgermeister Andreas Maus ermächtigt die Auftragsvergabe im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durchzuführen.

 

3.       Der Ortsgemeinderat beauftragt die Verwaltung die notwendige Zustimmung bei der Kommunalverwaltung einzuholen um die nötigen Arbeiten im Winter ausschreiben zu können.

 

Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 09.01.2020 der Ausschreibung zugestimmt.


Sachverhalt:

 

Das ehemalige Schlacht- und Gefrierhaus der Ortsgemeinde Ormont soll abgerissen werden. Die derzeitige Nutzung des ehem. Schlachthauses beschränkt sich auf ein Mietverhältnis mit einem Privatmann, welches zum September 2020 endet. Die OG Ormont nutzt das ehem. Gefrierhaus derzeit als Lagerfläche für ortsansässige Vereine und Organisationen.

Da die Ortsgemeinde Ormont beabsichtigt mittelfristig einen ortseigenen Bauhof zu errichten und sich die Bausubstanz des zuvor beschriebenen Objekts nicht verbessern wird, soll das Gebäude im Oktober 2020 abgerissen werden. Nach einer ersten groben Kostenschätzung wurden 65.000,- € für den Abriss in den Haushaltsplan 2020 eingestellt, welcher allerdings noch durch die Kommunalaufsicht final bewilligt werden muss.

 

Erfahrungsgemäß können bei einer Ausschreibung im Winter niedrigere Preise erzielt werden als im Sommer. Um dies realisieren zu können muss zuvor bei der Kommunalaufsicht die Zustimmung zur Ausschreibung eingeholt werden, da mit der Bewilligung des Haushaltsplans vor Februar/März 2020 vermutlich nicht zu rechnen ist.

 

Aufgrund des allgemeinen Nachhaltigkeitsgedankens soll der Bauschutt, der durch den Abriss entsteht, noch an Ort und Stelle zerkleinert werden und als Recyclingschotter für den Wegebau in der Ortsgemeinde verwendet werden. So kann das im Gebäude verbaute Baumaterial wieder in den „Baustoffkreislauf“ eingebracht werden und den Einsatz von „neuen“ Baustoffen für diesen Zweck minimieren.