Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat genehmigt die Annahme der aufgeführten Spenden.

 


Sachverhalt:

 

Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Gemeinderat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100 € übersteigt.

 

Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.

 

 

Datum

Einzahler

Anschrift

Betrag

Spende für

10.12..2019

Van Middelkoop GbR

Waldhof 1

54584 Feusdorf

300,00 €

Förderung der Jugend- u. Altenhilfe

10.12.2019

Ralf Hoffmann

Wiesbaumer Str. 13

54584 Feusdorf

125,00 €

Kinderspielplatz Feusdorf