Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat stimmt den überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.540,91 € für die Errichtung der Buswartehalle in Hauptstraße gemäß § 100 GemO zu.


Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Feusdorf hat über die Kreisverwaltung Vulkaneifel als Träger des öffentlichen Personennahverkehrs einen Förderantrag für die Errichtung einer Buswartehalle an der Bushaltestelle Hauptstraße gestellt.

 

Im Doppelhaushalt 2019/20 wurde das Vorhaben kostenneutral mit 3.000 € veranschlagt.

Bei der Antragstellung lagen Kosten für die Buswartehalle einschließlich Fundamente Gesamtkosten in Höhe von 8.461,90 € zugrunde, die sich durch unvorhergesehene Mehrkosten (z. B. Steigrohr für Fundamente, Pflaster) auf 8.590,91 € belaufen werden. Abzüglich des zu erwartenden Zuschusses in Höhe von 2.050 € und eines weiteren Zuschusses vom RWE i. H. v.  2.000 € verbleibt ein Eigenanteil i. H. v. 4.540,91 € bei der Ortsgemeinde Feusdorf. Im Haushaltsplan waren 3.000 € eingestellt, so dass die fehlende Deckung 1.540,91 € beträgt. Gemäß § 100 GemO bedürfen die überplanmäßigen Ausgaben der vorherigen Zustimmung des Ortsgemeinderates.