Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt die in der Anlage aufgeführten Bewertungskriterien sowie deren Erläuterungen zu den Gewichtungen.

 

Gleichzeitig wird ein Eignungsnachweis gefordert.

 


Sachverhalt:

Bereits mit Beschluss vom 20.08.2019 hatte der Ortsgemeinderat Wertungskriterien und deren Gewichtung zur Vergabe eines neuen Gaskonzessionsvertrages verabschiedet.

 

Mit Schreiben vom 04.11.2019 wurden diese Kriterien pp. an die beiden Energieversorger, die an dem Verfahren ihr Interesse bekundet haben, weitergeleitet mit der Bitte, ein Angebot vorzulegen.

 

Hierauf kam von Seiten eines Betreibers eine Rüge gemäß § 47 Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 46 Abs. 5 Satz 1 EnWG.

 

In Folge dessen müssen neue Bewertungskriterien und Erläuterung zu den Gewichtungen beschlossen werden.

 

Gleichzeitig sollte sich die Ortsgemeinde einen Eignungsnachweis vorlegen lassen, dass die technische, personelle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gegeben ist. Dies umfasst den Nachweis der Befähigung, den Netzbetrieb auf Dauer entsprechend der rechtlichen Voraussetzungen zu gewährleisten.

 

Danach erhalten beide Interessenten die neuen Kriterien mit der Bitte, aufgrund dieser ein neues Angebot abzugeben.