Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltung: 1

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat genehmigt die Annahme der aufgeführten Spenden.

 

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

 

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen beifolgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

 

Frau Carmen Mies

 

Diese Aufzählung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, so dass alle Beteiligten ihre eigene Prüfung vornehmen sollten.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Gemeinderat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100 € übersteigt.

 

Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.

 

 

Datum

Einzahler

Anschrift

Betrag

Spende für

15.07.2019

Rudolf Blum

Kirchstr. 7,

54586 Schüller

500,00 €

First Responder Schönfeld

12.07.2019

Helmut Meyer

Neuer Weg 33

54589 Schönfeld

2.000 €

Gemeindehaus Schönfeld (Sektbar)

27.11.2019

Backes Bau- und Transport GmbH

Auf Zimmers 17

54589 Stadtkyll

1.335 €

First Responder Stadtkyll

30.10.2019

Verena Schwahlen

Am Hasenberg 35

54589 Stadtkyll

115,00 €

First Responder Stadtkyll

27.12.2019

Lisa Pfeil

Am Hasenberg 30

54589 Stadtkyll

440,51 €

First Responder Stadtkyll

 

 

Nichtgenehmigungspflichtige Spenden zur Kenntnis:

 

Datum

Einzahler

Anschrift

Betrag

Spende für

23.09.2019

Maria und Karl Knörr

Niederkyll 7,

54589 Stadtkyll

50,00 €

First Responder Stadtkyll