Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat folgt der Beschlussempfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses und fasst den Aufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes – Teilbereich Erneuerbare Energien – für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Gerolstein.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Planungsbüro verschiedene Szenarien zur Ausweisung von Sonderflächen für die Windenergienutzung sowie für die Freiflächenphotovoltaik zur Vorbereitung der Landesplanerischen Stellungnahme zu untersuchen.

 

Die Beratung über die einzelnen Planungsvarianten wird dem zuständigen Bau-, Planungs- und Umweltausschuss übertragen.

 

Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, zusammen mit dem Planungsbüro die erforderliche Fortschreibung des Landschaftsplanes zu erarbeiten.


Sachverhalt:

 

Der Verbandsgemeinderat Gerolstein hatte sich in seiner Sitzung am 29.08.2019 bereits mit der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der neuen VG Gerolstein für den Teilbereich der Erneuerbaren Energien befasst und die Thematik an den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss verwiesen.

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat sich in seiner jüngsten Sitzung am 08.10.2019 intensiv mit der Teilfortschreibung der Flächennutzungsplanung auseinandergesetzt. Herr Hierlmeier vom beauftragten Büro BGHPlan aus Trier hatte die Ausschussmitglieder über die beiden möglichen, nachstehend aufgeführten Planungsalternativen ausführlich informiert:

 

1.    Der seit 2015 rechtskräftige FNP – Teilbereich Erneuerbare Energien - der ehemaligen VG Obere Kyll bleibt unangetastet; es werden lediglich die Teilbereiche der ehemaligen VG Hillesheim und Gerolstein betrachtet und in die Teilfortschreibung aufgenommen.

 

2.    Bei der Teilfortschreibung wird das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Gerolstein betrachtet. Da sich die Mindestabstände der Vorrangflächen Windenergie zu den Siedlungsflächen durch die 3. Teilfortschreibung des LEP IV erhöht haben, sind die bereits ausgewiesenen Sonderflächen Windenergie für den Teilbereich der ehem. VG Obere Kyll neu zu betrachten.

 

Nach sehr intensiver Beratung hat der Ausschuss dem Verbandsgemeinderat empfohlen, die gesamte Fläche der Verbandsgemeinde Gerolstein, wie in Ziffer 2 beschrieben – bei der Teilfortschreibung für Erneuerbare Energien zu berücksichtigen.

 

Durch die Betrachtung der gesamten VG Gerolstein wird auch die Fortschreibung des Landschaftsplanes unumgänglich.

 

Bürgermeister Hans Peter Böffgen begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Hierlmeier vom beauftragten Planungsbüro BGH-Plan aus Trier. Herr Hierlmeier informiert über die Steuerung der Windenergienutzung im Flächennutzungsplan sowie der Fotovoltaik-Nutzung in der neuen Verbandsgemeinde Gerolstein. Die vorgetragenen Präsentationen sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Herr Hierlmeier beantwortet nach dem jeweiligen Vortrag Fragen aus dem Plenum.

 

Die Fraktionssprecher des Verbandsgemeinderates sprechen sich alle einheitlich für die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes - Teilbereich Erneuerbare Energien - für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Gerolstein aus.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Herr Linnerth, kündigt einen Antrag seiner Fraktion auf Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes an.