Sitzung: 31.10.2019 Verbandsgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: 2-1985/19/01-099
Beschluss:
Der
Verbandsgemeinderat folgt der Beschlussempfehlung des Bau-, Planungs- und
Umweltausschusses und fasst den Aufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung
des Flächennutzungsplanes – Teilbereich Erneuerbare Energien – für das gesamte
Gebiet der Verbandsgemeinde Gerolstein.
Die
Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Planungsbüro verschiedene
Szenarien zur Ausweisung von Sonderflächen für die Windenergienutzung sowie für
die Freiflächenphotovoltaik zur Vorbereitung der Landesplanerischen
Stellungnahme zu untersuchen.
Die
Beratung über die einzelnen Planungsvarianten wird dem zuständigen Bau-,
Planungs- und Umweltausschuss übertragen.
Die
Verwaltung wird weiterhin beauftragt, zusammen mit dem Planungsbüro die
erforderliche Fortschreibung des Landschaftsplanes zu erarbeiten.
Sachverhalt:
Der
Verbandsgemeinderat Gerolstein hatte sich in seiner Sitzung am 29.08.2019
bereits mit der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der neuen VG
Gerolstein für den Teilbereich der Erneuerbaren Energien befasst und die
Thematik an den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss verwiesen.
Der
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat sich in seiner jüngsten Sitzung am
08.10.2019 intensiv mit der Teilfortschreibung der Flächennutzungsplanung
auseinandergesetzt. Herr Hierlmeier vom beauftragten Büro BGHPlan aus Trier
hatte die Ausschussmitglieder über die beiden möglichen, nachstehend
aufgeführten Planungsalternativen ausführlich informiert:
1. Der seit 2015 rechtskräftige FNP –
Teilbereich Erneuerbare Energien - der ehemaligen VG Obere Kyll bleibt
unangetastet; es werden lediglich die Teilbereiche der ehemaligen VG Hillesheim
und Gerolstein betrachtet und in die Teilfortschreibung aufgenommen.
2. Bei der Teilfortschreibung wird das gesamte
Gebiet der Verbandsgemeinde Gerolstein betrachtet. Da sich die Mindestabstände
der Vorrangflächen Windenergie zu den Siedlungsflächen durch die 3.
Teilfortschreibung des LEP IV erhöht haben, sind die bereits ausgewiesenen
Sonderflächen Windenergie für den Teilbereich der ehem. VG Obere Kyll neu zu
betrachten.
Nach
sehr intensiver Beratung hat der Ausschuss dem Verbandsgemeinderat empfohlen,
die gesamte Fläche der Verbandsgemeinde Gerolstein, wie in Ziffer 2 beschrieben
– bei der Teilfortschreibung für Erneuerbare Energien zu berücksichtigen.
Durch
die Betrachtung der gesamten VG Gerolstein wird auch die Fortschreibung des
Landschaftsplanes unumgänglich.
Bürgermeister
Hans Peter Böffgen begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Hierlmeier vom
beauftragten Planungsbüro BGH-Plan aus Trier. Herr Hierlmeier informiert über
die Steuerung der Windenergienutzung im Flächennutzungsplan sowie der
Fotovoltaik-Nutzung in der neuen Verbandsgemeinde Gerolstein. Die vorgetragenen
Präsentationen sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Herr
Hierlmeier beantwortet nach dem jeweiligen Vortrag Fragen aus dem Plenum.
Die
Fraktionssprecher des Verbandsgemeinderates sprechen sich alle einheitlich für
die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes - Teilbereich Erneuerbare
Energien - für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Gerolstein aus.
Der
Vorsitzende der SPD-Fraktion, Herr Linnerth, kündigt einen Antrag seiner
Fraktion auf Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes an.