Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20

Der Verbandsgemeinderat beschließt den Flächennutzungsplan gem. dem Entwurf vom 11. September 2008 und billigt den Erläuterungsbericht.

 

Die Verwaltung wie beauftragt, den Flächennutzungsplan bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel zur Genehmigung vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung alsdann nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Sachverhalt:

Der Vorsitzende informierte das Gremium über das Zustimmungsverfahren, welches seit der letzten Sitzung im September 2008 bei den Ortsgemeinden durchgeführt worden ist bzw. wird. Nahezu alle Ortsgemeinden haben dem Flächennutzungsplan in der vorgelegten Form zugestimmt. Lediglich die Ortsgemeinde Hallschlag hat noch einen Vorbehalt geltend gemacht, wonach ein Grundstück im Flächennutzungsplan als Mischbaufläche ausgewiesen werden sollte. Hierbei handelt es sich um ein Grundstück, welches in dem bisher rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Mischbaufläche dargestellt wurde, jedoch auf Grund der Grundkonzeption bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes herausgenommen worden ist. Eine Änderung in dem derzeitigen Verfahrensstand ist jedoch nicht mehr möglich und auch planungsrechtlich nicht sinnvoll. Die Zustimmung der Ortsgemeinde Hallschlag mit diesem Vorbehalt gilt als nicht erteilt.

 

Des Weiteren stehen die Zustimmungen der Ortsgemeinden Birgel und Feusdorf noch aus, da die entsprechenden Ortsgemeinderatssitzungen erst nach der Sitzung des Verbandsgemeinderates terminiert sind. Bedauerlicher Weise war eine Beratung vor der Verbandsgemeinderatssitzung nicht möglich. Damit das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes nicht um weitere 3 Monate in Verzug gerät, sollte im Rahmen der Sitzung nun der abschließende Beschluss des Verbandsgemeinderates gefasst werden. Seitens der Ortsgemeinden wurde signalisiert, dass keine Bedenken gegen diese Vorgehensweise bestehen. Die Zustimmung der betroffenen Ortsgemeinden soll jedoch in dem jeweiligen Ortsgemeinderat noch herbeigeführt werden.

 

Rechtlich gesehen gilt die Zustimmung der Ortsgemeinden gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden dem Flächennutzungsplan zustimmen und in diesen mehr als 2/3 der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen. Auch wenn wider Erwarten die Ortsgemeinden Birgel und Feusdorf ihre Zustimmung versagen, wären die v. g. Voraussetzungen erfüllt, so dass die Zustimmung der Ortsgemeinden vorliegt.


Finanzielle Auswirkungen:

- keine finanziellen Auswirkungen -