Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Enthaltungen: 1

Nach eingehender Beratung fasst der Rat den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Obere Kyll und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BGB auf der Basis des Entwurfes, der Anlage des Beschlusses ist, in die Wege zu leiten.


Sachverhalt:

Der Vorsitzende informierte das Gremium über die Notwendigkeit, den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Obere Kyll zu ändern. Diese Notwendigkeit resultiert aus einer beabsichtigten Betriebsansiedlung eines Unternehmens in der Ortsgemeinde Reuth im Bereich Neureuth.

 

Die für die Betriebsansiedlung notwendigen Flächen stehen im direkten Zugriff des Erwerbers, sind jedoch derzeit im Außenbereich gelegen und als landwirtschaftliche Nutzfläche im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Die Flächen sind auf Grund der zu erwartenden geringen Umweltbelastungen und die verkehrsgünstigen Anbindung für eine Ausweisung gut geeignet. Auch in Hinblick darauf, dass im Bereich der Verbandsgemeinde Obere Kyll nur noch sehr wenige freie Gewerbegebietsflächen vorhanden sind, bietet sich die Ausweisung von weiteren Gewerbeflächen in Neureuth an.

 

Die Ortsgemeinde Reuth hat bereits die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der B 51 - Neureuth“ für einen Teilbereich beschlossen und befindet sich zurzeit in dem Verfahrensschritt der Offenlage sowie der Beteiligung der Behörden nach §§ 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB). Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll in dem sogenannten Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen. Als Anlage liegt ein entsprechender Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Obere Kyll bei.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes werden von dem Investor getragen, so dass für die Verbandsgemeinde Obere Kyll aus diesem Änderungsverfahren keine Kosten entstehen.

 

Anlagen:

·         Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Obere Kyll