Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Neroth wurden am
26. Mai 2019 im Wege der Mehrheitswahl gewählt. Alle Gewählten haben ihr Mandat
angenommen.
Frau Yvonne Geimer war zur konstituierenden Sitzung am
24.07.2019 nicht anwesend.
Die Ratsmitglieder des Ortsgemeinderates sind gemäß §
30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) auf ihre Pflichten, die sich aus der
Gemeindeordnung ergeben, hinzuweisen:
„Nach § 30
Abs. 1 der Gemeindeordnung haben Sie als Ratsmitglied Ihr Amt unentgeltlich
nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter
Gewissensüberzeugung auszuüben. Sie sind an Weisungen und Aufträge Ihrer Wähler
nicht gebunden.
Sie sind zur
Verschwiegenheit verpflichtet über Angelegenheiten, die dem Datenschutz
unterliegen oder die in nichtöffentlicher Sitzung des Rates oder der Ausschüsse
beraten werden. Diese Schweigepflicht ergibt sich aus § 20 Abs. 1 der
Gemeindeordnung.
§ 21 Abs. 1
der Gemeindeordnung verpflichtet die Ratsmitglieder zu einer besonderen
Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Dies bedeutet, dass Ratsmitglieder
Ansprüche oder Interessen Dritter gegenüber der Gemeinde nicht vertreten
dürfen, es sei denn, dass es sich um eine gesetzliche Vertretung handelt.“
Die Verpflichtung auf die genannten Vorschriften der
Gemeindeordnung erfolgt durch Egon Schommers per Handschlag.