Sitzung: 25.09.2019 Ortsgemeinderat
Beschluss: keine Abstimmung
Die Kreisumlage,
die der Landkreis Vulkaneifel gem. § 58 Abs. 4 der Landesverordnung (LKO) i. V.
m. § 25 des Landesgesetzes über den Finanzausgleich (LFAG) erhebt, wurde für
das Haushaltsjahr 2019 auf 45,00 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt (§ 6
der Haushaltssatzung des Landkreises Vulkaneifel für das Haushaltsjahr 2019).
Dies ergibt somit einen Betrag in Höhe von 308.859,00 € für die Ortsgemeinde
Neroth.