Beschluss: keine Abstimmung

Die Kreisumlage, die der Landkreis Vulkaneifel gem. § 58 Abs. 4 der Landesverordnung (LKO) i. V. m. § 25 des Landesgesetzes über den Finanzausgleich (LFAG) erhebt, wurde für das Haushaltsjahr 2019 auf 45,00 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt (§ 6 der Haushaltssatzung des Landkreises Vulkaneifel für das Haushaltsjahr 2019). Dies ergibt somit einen Betrag in Höhe von 308.859,00 € für die Ortsgemeinde Neroth.