Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die Neufassung der Friedhofssatzung in der Fassung des vorgelegten und in Teilen abgeänderten Entwurfes sowie die Gebühren für die Wiesengräber, beide Entwürfe sind als Anlage Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat möchte die Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Neroth um die Grabart „Wiesengräber für Erdbestattungen“ erweitern und entsprechend hierzu eine Fläche auf dem Friedhof ausweisen. Hierbei werden Grabplatten mit Vorname, Name, Geburtsjahr und Sterbejahr auf der Grabstätte bodengleich eingesetzt, analog zu den Wiesengräbern für Urnenbestattungen. Grabeinfassungen, Grabzubehör sowie Vasen, Grableuchten etc. sind auf den Wiesengräbern von 01.04. bis zum 31.10. jeden Jahres nicht zulässig. Die Pflege dieser Gräber obliegt der Ortsgemeinde, die Gebühren müssen entsprechend festgelegt werden.

 

Alle anderen Änderungen sind ebenfalls in ROT hinterlegt.

 

Aufgrund der Änderungswünsche zu den Wiesengräbern und weiteren Änderungen ist eine Neufassung der Friedhofssatzung erforderlich.