Sachverhalt:
Die
Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Werkausschusses wurden in der
Verbandsgemeinderatssitzung am 29.01.2019 auf Vorschlag der vertretenden
Parteien und Wählergruppen gewählt. Der Ausschuss besteht mithin aus gewählten
Ratsmitgliedern, nichtgewählten Ratsmitgliedern und Beschäftigtenvertretern.
Folgende
Personen müssen noch eingeführt und verpflichtet werden:
Ø Ingo Kloep, stellv.
Ausschussmitglied
Ø Gottfried Wawers, stellv.
Ausschussmitglied
Ø Helmut Bell, stellv.
Ausschussmitglied
Ø Ralph Lenzen, stellv.
Beschäftigtenvertreter
Sie sind im Rahmen der Sitzung
auf ihre Pflichten, die sich aus der Gemeindeordnung ergeben, hinzuweisen.
„Nach § 30 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) haben Sie als
Rats- oder Ausschussmitglied Ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch
Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung auszuüben. Sie
sind an Weisungen und Aufträge Ihrer Wähler nicht gebunden.
Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet über
Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder die in nichtöffentlicher
Sitzung des Rates oder der Ausschüsse beraten werden. Diese Schweigepflicht
ergibt sich aus § 20 Abs. 1 GemO.
§ 21 Abs. 1 GemO verpflichtet die Rats- und
Ausschussmitglieder zu einer besonderen Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Dies
bedeutet, dass Rats- oder Ausschussmitglieder Ansprüche oder Interessen Dritter
gegenüber der Gemeinde nicht vertreten dürfen, es sei denn, dass es sich um
eine gesetzliche Vertretung handelt.“
Die Verpflichtung von Herrn
Ralph Lenzen (stellv. Beschäftigtenvertreter) auf diese Vorschriften der
Gemeindeordnung erfolgt durch Handschlag.