Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Werkausschusses wurden in der Verbandsgemeinderatssitzung am 29.01.2019 auf Vorschlag der vertretenden Parteien und Wählergruppen gewählt. Der Ausschuss besteht mithin aus gewählten Ratsmitgliedern, nichtgewählten Ratsmitgliedern und Beschäftigtenvertretern.

Folgende Personen müssen noch eingeführt und verpflichtet werden:

 

Ø  Ingo Kloep, stellv. Ausschussmitglied

Ø  Gottfried Wawers, stellv. Ausschussmitglied

Ø  Helmut Bell, stellv. Ausschussmitglied

Ø  Ralph Lenzen, stellv. Beschäftigtenvertreter

 

Sie sind im Rahmen der Sitzung auf ihre Pflichten, die sich aus der Gemeindeordnung ergeben, hinzuweisen.

 

„Nach § 30 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) haben Sie als Rats- oder Ausschussmitglied Ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung auszuüben. Sie sind an Weisungen und Aufträge Ihrer Wähler nicht gebunden.

Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet über Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder die in nichtöffentlicher Sitzung des Rates oder der Ausschüsse beraten werden. Diese Schweigepflicht ergibt sich aus § 20 Abs. 1 GemO.

§ 21 Abs. 1 GemO verpflichtet die Rats- und Ausschussmitglieder zu einer besonderen Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Dies bedeutet, dass Rats- oder Ausschussmitglieder Ansprüche oder Interessen Dritter gegenüber der Gemeinde nicht vertreten dürfen, es sei denn, dass es sich um eine gesetzliche Vertretung handelt.“

 

Die Verpflichtung von Herrn Ralph Lenzen (stellv. Beschäftigtenvertreter) auf diese Vorschriften der Gemeindeordnung erfolgt durch Handschlag.