Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18

Beschluss:

 

Der Werkausschuss stimmt dem Entwurf des I. Nachtrags zum Wirtschaftsplanes für 2019 für die Betriebszweige Wasserwerk und Abwasserbeseitigung zu und empfiehlt diesen dem Verbandsgemeinderat zur Beschlussfassung.


Sachverhalt:

 

Die Aufstellung eines Nachtrags zum Wirtschaftsplan 2019 wird mit der nachträglichen Aufnahme von Verpflichtungsermächtigungen in den Beschlussteil des Wirtschaftsplanes entsprechend § 15 Abs. 3 Nr. 3 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz erforderlich.

 

Im Finanzplan und dem Investitionsprogramm wurden die Kosten der Maßnahmen „Neubau des Hochbehälters in Schüller und Verbindungsleitungen“ entsprechend dem Stand der laufenden Förderanträge angepasst. Dabei ist neu hinzugekommen der Bau einer neuen Verbindungsleitung zwischen dem Pumpwerk in Birgel und dem Zentralhochbehälter in Hillesheim, dessen Dringlichkeit wegen der Nitratproblematik im Versorgungsbereich Birgel angezeigt ist.

 

Da eine zeitnahe Ausschreibung wegen des großen Umfangs der Bauarbeiten der Verbindungsleitungen für das kommende Jahr vorgesehen ist, soll die Ausschreibung und Vergabe gegen Ende dieses Jahres erfolgen. Daher wurde wegen der vorgesehenen Auftragsvergaben eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 3.286.000 € festgesetzt.