Beschluss: keine Abstimmung

Im Rahmen des Waldbegangs wurden drei Waldbereiche angefahren:

 

1.         Schutzmaßnahmen von Weißtannen aus Naturverjüngung. Diese werden gezielt durch Einzelschutz gegen Schälschäden geschützt.

 

2.         Durchforstungsmaßnahme Kammerwald:

Hier werden ca. 45 ha Waldfläche bearbeitet. Alte Baumarten werden dabei betrachtet, hiervon ausgenommen sind Fichten.

 

Wegebau im Kammerwald und Fachloch:

Hier wird die Wasserführung erneuert, die Durchlässe geöffnet und die Wege werden freigestellt, damit diese durch die Sonne auftrocknen.

 

3.         Naturschutz <-> Arbeitssicherheit:

In zertifizierten Wäldern ist Totholz ein Pflichtbestandteil zur Artenerhaltung. Diese Totholzbäume stellen jedoch auch eine Gefahr für die Waldarbeiter dar. Um hier die Gefahren zu mindern, wird vorgeschlagen, Totholzgruppen zu bilden. Bei einer solchen Gruppe werden 15 Bäume je Hektar der Natur überlassen und nicht bewirtschaftet.

Das Forstamt arbeitet entsprechende Vorschläge aus und unterbreitet diese dem Forstausschuss zur Beratung.

Herr Revierförster Thelen stellt ein Konzept vor, in dem der Fichtenwald mit Buchenklumpen unterpflanz wird. Diese Maßnahme kann bezuschusst werden mit 1,17 € / Pflanze. Ein Buchenklumpen besteht aus 40 Buchen. Je Hektar werden 40 Klumpen gepflanzt auf einer Fläche von 40 Hektar. Auch hierzu unterbreitet das Forstamt einen Vorschlag.