Sachverhalt:
Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Rockeskyll wurden
am 26. Mai 2019 im Wege der Mehrheitswahl gewählt. Alle Gewählten haben ihr
Mandat angenommen.
Herr Nikolas Dres war zur konstituierenden Sitzung am
16.07.2019 nicht anwesend.
Die Ratsmitglieder des Ortsgemeinderates sind gemäß §
30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) auf ihre Pflichten, die sich aus der
Gemeindeordnung ergeben, hinzuweisen:
„Nach § 30 Abs. 1 der Gemeindeordnung haben Sie als
Ratsmitglied Ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das
Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung auszuüben. Sie sind an Weisungen und
Aufträge Ihrer Wähler nicht gebunden.
Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet über
Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder die in nichtöffentlicher
Sitzung des Rates oder der Ausschüsse beraten werden. Diese Schweigepflicht
ergibt sich aus § 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung.
§ 21 Abs. 1 der Gemeindeordnung verpflichtet die
Ratsmitglieder zu einer besonderen Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Dies
bedeutet, dass Ratsmitglieder Ansprüche oder Interessen Dritter gegenüber der
Gemeinde nicht vertreten dürfen, es sei denn, dass es sich um eine gesetzliche
Vertretung handelt.“
Die Verpflichtung auf die genannten Vorschriften der
Gemeindeordnung erfolgt durch Handschlag.