Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 1

2.1          Firmenname

Der Ausschuss hat der gemeinsamen Rechtsform GmbH für die gemeinsame Tourismusorganisation in der VG Gerolstein ab dem 01.01.2020 in der Sitzung am 27.08.2019 zugestimmt

 

Die Entscheidung über den Namen der Tourismusorganisation war vertagt worden. Aufgrund entsprechender Gremienbeschlüsse wird die Ferienregion bereits seit dem 01.01.2019 mit nachfolgendem Logo als „Ferienregion Gerolsteiner Land“ bezeichnet und vermarktet.

 

Logo

 

Der Firmenname hat überwiegend eine interne und rechtliche Bedeutung. In der Vermarktung wird er nicht verwendet werden. Er sollte sich an das Logo und die Bezeichnung in der Vermarktung anlehnen.

 

Aus diesem Grund wird die Firmenbezeichnung „Touristik GmbH Gerolsteiner Land“ mit Sitz in 54576 Hillesheim, Burgstraße 6 vorgeschlagen.

 

Beschluss:

Der Ausschuss stimmt der Firmenbezeichnung „Touristik GmbH Gerolsteiner Land“ mit Sitz in 54576 Hillesheim, Burgstraße 6 zu.

 

Abstimmungsergebnis:   mehrheitlich beschlossen

Ja: 12  Nein: 1  Enthaltung: 1 

 

 

2.2          Gesellschafter- und Gremienstruktur der Touristik GmbH

Ein wichtiges Ziel der Organisationsform GmbH ist die finanzielle Beteiligung privater Gesellschafter und die Einbindung privater Unternehmer in die GmbH Gremien.

 

Trotz der finanziellen Beteiligung privater Gesellschafter wird die VG Gerolstein auch künftig den größten finanziellen Beitrag zur Finanzierung der GmbH leisten. Aus diesem Grund wird die VG mindestens 51 % der Gesellschafteranteile vertreten und die Mehrheit der Beiratsmitglieder in den GmbH Gremien stellen.

 

Unterschiedliche Auffassungen werden zur kommunalen Beteiligung an der Touristik GmbH diskutiert. Der Ausschuss hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, dass nicht allen Städten und Ortsgemeinden, sondern nur „großen Tourismusgemeinden“ eine Beteiligung an der Touristik GmbH angeboten werden soll.

 

Für die objektive Definition des Begriffs „große Tourismusgemeinde“ sollen einheitliche, touristische Kriterien entwickelt und in der heutigen Ausschusssitzung vorgestellt werden.

 

In Rheinland-Pfalz ist die „Tourismusgemeinde“ gesetzlich wie folgt beschrieben:

 

1.)   liegt in einer landschaftlich bevorzugten und klimatisch günstigen Lage;

2.)   bietet für die Erholung geeignete Einrichtungen und einen entsprechenden

         Ortscharakter;

3.)    hat statistisch eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste von mindestens 2,5 Tagen und

4.)    eine im Verhältnis zur Einwohnerzahl beachtliche Beherbergungskapazität.

 

Zu 1.)

Alle 38 Gemeinden in der VG Gerolstein liegen in einer landschaftlich bevorzugten und klimatisch günstigen Lage;

 

Zu 2.)

17 der 38 Gemeinden in der VG Gerolstein bieten für die Erholung geeignete Einrichtungen und einen entsprechenden Ortscharakter;

 

Zu 3.)

In 25 unserer 38 Gemeinden in der VG Gerolstein weist die Statistik eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste von mindestens 2,5 Tagen auf.

 

Die Kriterien 1 – 3 sind daher allein nicht zur Differenzierung geeignet.

 

Maßgeblich ist vielmehr das Kriterium Ziff. 4  =  eine im Verhältnis zur Einwohnerzahl beachtliche Beherbergungskapazität. Der Begriff „beachtliche Beherbergungskapazität“ soll in der Ausschusssitzung konkret definiert werden. In einer TW Gesellschafterversammlung ist zur Begriffsdefinition eine Kapazität von mindestens 100 Betten gewünscht worden. Bei Anwendung dieses Mindestkriteriums würden folgende Gemeinden in der VG Gerolstein in Betracht kommen:

 

Ortsgemeinde Stadtkyll                                 1.325 Betten

Stadt Gerolstein                                               868 Betten

Stadt Hillesheim                                               250 Betten

Ortsgemeinde Birresborn                                             119 Betten

Ortsgemeinde Neroth                                                   100 Betten

Ortsgemeinde Jünkerath                                              118 Betten (ohne Don Bosco)

 

Wird die Beherbergungskapazität der Städte und Gemeinden mit mindestens 100 Betten ins Verhältnis zur Einwohnerzahl gesetzt, ergibt sich folgende „Tourismusintensität“

 

Ortsgemeinde Stadtkyll                                 0,82 Betten je Einwohner

Stadt Gerolstein                                               0,11 Betten je Einwohner

Ortsgemeinde Neroth                                                   0,11 Betten je Einwohner

Ortsgemeinde Birresborn                                             0,10 Betten je Einwohner

Stadt Hillesheim                                               0,08 Betten je Einwohner

Ortsgemeinde Jünkerath                                              0,06 Betten je Einwohner

 

 

Beschluss:

Der Ausschuss empfiehlt zur Definition des Begriffes „große Tourismusgemeinde“ in der Verbandsgemeinde Gerolstein das Berechnungsmodell „Bettenzahl“. Berücksichtigt werden sollen Gemeinden mit einer Mindestbettenzahl von 150 ohne Jugendherberge, Jugendgästehaus, Waldjugendcamp, Camping- und Zeltplätze.

 

Konkret fallen damit in der VG Gerolstein die Ortsgemeinde Stadtkyll, die Stadt Gerolstein und die Stadt Hillesheim unter die Begriffsdefinition „große Tourismusgemeinde“.

 

Abstimmungsergebnis:   einstimmig beschlossen

Ja: 14

 

 

Darüber hinaus muss entschieden werden, in welcher Form sich die „großen Tourismusgemeinden“ an der Touristik GmbH beteiligen können. Grundsätzlich denkbar sind nach der Beratung und Beschlussfassung in der letzten Ausschusssitzung noch folgende Beteiligungsmöglichkeiten:

 

-     eine unmittelbare Beteiligung der „großen Tourismusgemeinden“ als Gesellschafter

 

-     eine mittelbare Beteiligung der „großen Tourismusgemeinden“, indem sich die VG im Gesellschaftervertrag verpflichtet, die Vertreter der „großen Tourismusgemeinden“ im Rahmen des VG Kontingentes in den Beirat zu entsenden

 

Bürgermeister Hans Peter Böffgen weist in diesem Zusammenhang noch einmal auf folgende Rahmenbedingungen hin:

 

-     im Fusionsgesetz ist die Aufgabe „Tourismusförderung“ ausdrücklich der VG Gerolstein zugewiesen worden, um eine eindeutige Zuständigkeitsregelung zu erhalten.

 

-     im rheinland-pfälzischen Tourismus gibt es eine klare Aufgabenteilung zwischen den Ebenen Ortsgemeinde, Verbandsgemeinde, Region und Land. Hieraus ergeben sich eindeutige Regelungen zur Finanzierung der Aufgaben. Diese Aufgaben- und Finanzierungsteilung würde mit der Vermischung von Zuständigkeiten der örtlichen und der VG-Ebene in der Touristik GmbH durchbrochen und ein Konfliktpotential für die künftige Arbeit der Touristik GmbH bergen;

 

-     aufgrund Ihrer Finanzierungsbeteiligung hält die VG Gerolstein mind. 51 % der Gesellschafteranteile und stellt die Mehrheit der Beiratsmitglieder. Je mehr Ortsgemeinden eine/n Vertreter/in in die Gremien der GmbH entsenden, desto größer wird das jeweilige Gremium. Dies könnte dazu führen, dass die Ziele flexible Entscheidungen auf kurzen Wegen, Erfolgsorientierung und schnelle Marktanpassung mit solchen Gremiengrößen nicht zu erreichen sind. 

 

 

Beispielrechnung A = 

die 3 stärksten Tourismusgemeinden beteiligen sich unmittelbar und entsenden jeweils eine(n) eigene(n) Vertreter(in):

 

Verbandsgemeinde Gerolstein                                                        14 Mitglieder

Tourismusgemeinde 1 (Stadtkyll)                                                   1 Mitglied

Tourismusgemeinde 2 (Gerolstein)                                               1 Mitglied

Tourismusgemeinde 3 (Hillesheim)                                               1 Mitglied

Volksbank Eifel                                                                                      1 Mitglied

KSK Vulkaneifel                                                                                     1 Mitglied

Gerolsteiner Brunnen                                                                         1 Mitglied

Tourismusverein Vulkaneifel e.V.                                                  1 Mitglied

Gewerbeverein GeroTeam e.V.                                                      1 Mitglied

Urlaubsregion Hillesheim e.V.                                                         1 Mitglied

Werbegemeinschaft Hillesheim e.V.                                              1 Mitglied (offen)

Interessengemeinschaft Jünkerath e.V.                                       1 Mitglied (offen)

Landal Parc Stadtkyll                                                                           1 Mitglied (offen)

„Tourismusverein Hocheifel e.V.Stadtkyll“                                  1 Mitglied (offen)

Insgesamt:                                                                                              27 Mitglieder

 

 

Beispielrechnung B = 

die 3 stärksten Tourismusgemeinden beteiligen sich mittelbar und werden über die VG in den Touristik Gremien vertreten: 

 

Verbandsgemeinde Gerolstein                                                        11 Mitglieder

Volksbank Eifel                                                                                      1 Mitglied

KSK Vulkaneifel                                                                                     1 Mitglied

Gerolsteiner Brunnen                                                                         1 Mitglied

Tourismusverein Vulkaneifel                                                            1 Mitglied

Gewerbeverein GeroTeam                                                               1 Mitglied

Urlaubsregion Hillesheim e.V.                                                         1 Mitglied

Werbegemeinschaft Hillesheim e.V.                                              1 Mitglied (offen)

Interessengemeinschaft Jünkerath e.V.                                       1 Mitglied (offen)

Landal Parc Stadtkyll                                                                           1 Mitglied (offen)

„Tourismusverein Hocheifel e.V.Stadtkyll“                                  1 Mitglied (offen)

Insgesamt:                                                                                              21 Mitglieder

 

 

In der letzten Ausschusssitzung ist der Wunsch geäußert worden, dass sich die „großen Tourismusgemeinden“ auch an der Finanzierung der Touristik GmbH beteiligen.

 

Im Falle einer unmittelbaren Beteiligung durch die Entsendung eigener Vertreter würden sich die „großen Tourismusgemeinden“ nach den derzeitigen Regelungen im Gesellschaftervertrag mit einer Ausgleichszahlung von jeweils 2.556 € je Gesellschafteranteil beteiligen.

 

Im Falle einer mittelbaren Beteiligung über die Verbandsgemeinde könnte mit den „Standortgemeinden“ der 3 Tourist Informationen eine Vereinbarung geschlossen werden, dass sie sich für den Standortvorteil für den Betrieb einer Tourist Information in ihrer Gemeinde mit einem noch festzulegenden Betrag an der Finanzierung der Touristik GmbH beteiligen. Eine solche Beteiligung war in der Vergangenheit üblich und wird in 2019 auch noch von den beiden Standortgemeinden Hillesheim und Gerolstein geleistet.

 

 

Beschluss:

Der Ausschuss empfiehlt die Beispielrechnung A mit einer unmittelbaren Beteiligung der drei „größten Tourismusgemeinden“ an der Touristik GmbH.

 

Abstimmungsergebnis:   einstimmig beschlossen

Ja: 14