Sitzung: 16.09.2019 Ausschuss für Tourismus
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 1-2468/19/01-056
2.1 Firmenname
Der Ausschuss hat der gemeinsamen
Rechtsform GmbH für die gemeinsame Tourismusorganisation in der VG Gerolstein
ab dem 01.01.2020 in der Sitzung am 27.08.2019 zugestimmt
Die Entscheidung über den Namen der
Tourismusorganisation war vertagt worden. Aufgrund entsprechender
Gremienbeschlüsse wird die Ferienregion bereits seit dem 01.01.2019 mit
nachfolgendem Logo als „Ferienregion Gerolsteiner Land“ bezeichnet und
vermarktet.
Der Firmenname hat überwiegend eine
interne und rechtliche Bedeutung. In der Vermarktung wird er nicht verwendet
werden. Er sollte sich an das Logo und die Bezeichnung in der Vermarktung
anlehnen.
Aus diesem Grund wird die
Firmenbezeichnung „Touristik GmbH Gerolsteiner Land“ mit Sitz in 54576
Hillesheim, Burgstraße 6 vorgeschlagen.
Beschluss:
Der Ausschuss stimmt der
Firmenbezeichnung „Touristik GmbH Gerolsteiner Land“ mit Sitz in 54576
Hillesheim, Burgstraße 6 zu.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Ja: 12 Nein: 1 Enthaltung: 1
2.2 Gesellschafter- und Gremienstruktur
der Touristik GmbH
Ein wichtiges Ziel der
Organisationsform GmbH ist die finanzielle Beteiligung privater Gesellschafter
und die Einbindung privater Unternehmer in die GmbH Gremien.
Trotz der finanziellen Beteiligung
privater Gesellschafter wird die VG Gerolstein auch künftig den größten
finanziellen Beitrag zur Finanzierung der GmbH leisten. Aus diesem Grund wird
die VG mindestens 51 % der Gesellschafteranteile vertreten und die Mehrheit der
Beiratsmitglieder in den GmbH Gremien stellen.
Unterschiedliche Auffassungen werden
zur kommunalen Beteiligung an der Touristik GmbH diskutiert. Der Ausschuss hat
in seiner letzten Sitzung beschlossen, dass nicht allen Städten und
Ortsgemeinden, sondern nur „großen Tourismusgemeinden“ eine Beteiligung an der
Touristik GmbH angeboten werden soll.
Für die objektive Definition des
Begriffs „große Tourismusgemeinde“ sollen einheitliche, touristische Kriterien
entwickelt und in der heutigen Ausschusssitzung vorgestellt werden.
In
Rheinland-Pfalz ist die „Tourismusgemeinde“ gesetzlich wie folgt beschrieben:
1.) liegt in einer landschaftlich bevorzugten
und klimatisch günstigen Lage;
2.) bietet für die Erholung geeignete
Einrichtungen und einen entsprechenden
Ortscharakter;
3.) hat statistisch eine durchschnittliche
Aufenthaltsdauer der Gäste von mindestens 2,5 Tagen und
4.) eine im Verhältnis zur Einwohnerzahl
beachtliche Beherbergungskapazität.
Zu 1.)
Alle 38 Gemeinden in der VG Gerolstein
liegen in einer landschaftlich bevorzugten und klimatisch günstigen Lage;
Zu 2.)
17 der 38 Gemeinden in der VG
Gerolstein bieten für die Erholung geeignete Einrichtungen und einen entsprechenden
Ortscharakter;
Zu 3.)
In 25 unserer 38 Gemeinden in der VG
Gerolstein weist die Statistik eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer der
Gäste von mindestens 2,5 Tagen auf.
Die Kriterien 1 – 3 sind daher allein
nicht zur Differenzierung geeignet.
Maßgeblich ist vielmehr das Kriterium
Ziff. 4 = eine im Verhältnis zur Einwohnerzahl
beachtliche Beherbergungskapazität. Der Begriff „beachtliche
Beherbergungskapazität“ soll in der Ausschusssitzung konkret definiert werden.
In einer TW Gesellschafterversammlung ist zur Begriffsdefinition eine Kapazität
von mindestens 100 Betten gewünscht worden. Bei Anwendung dieses
Mindestkriteriums würden folgende Gemeinden in der VG Gerolstein in Betracht
kommen:
Ortsgemeinde Stadtkyll 1.325 Betten
Stadt Gerolstein 868
Betten
Stadt Hillesheim 250
Betten
Ortsgemeinde Birresborn 119
Betten
Ortsgemeinde Neroth 100
Betten
Ortsgemeinde Jünkerath 118
Betten (ohne Don Bosco)
Wird die Beherbergungskapazität der
Städte und Gemeinden mit mindestens 100 Betten ins Verhältnis zur Einwohnerzahl
gesetzt, ergibt sich folgende „Tourismusintensität“
Ortsgemeinde Stadtkyll 0,82 Betten je
Einwohner
Stadt Gerolstein 0,11 Betten je Einwohner
Ortsgemeinde Neroth 0,11
Betten je Einwohner
Ortsgemeinde Birresborn 0,10
Betten je Einwohner
Stadt Hillesheim 0,08
Betten je Einwohner
Ortsgemeinde Jünkerath 0,06
Betten je Einwohner
Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt zur Definition
des Begriffes „große Tourismusgemeinde“ in der Verbandsgemeinde Gerolstein das
Berechnungsmodell „Bettenzahl“. Berücksichtigt werden sollen Gemeinden mit
einer Mindestbettenzahl von 150 ohne Jugendherberge, Jugendgästehaus,
Waldjugendcamp, Camping- und Zeltplätze.
Konkret fallen damit in der VG
Gerolstein die Ortsgemeinde Stadtkyll, die Stadt Gerolstein und die Stadt
Hillesheim unter die Begriffsdefinition „große Tourismusgemeinde“.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja: 14
Darüber hinaus muss entschieden
werden, in welcher Form sich die „großen Tourismusgemeinden“ an der Touristik
GmbH beteiligen können. Grundsätzlich denkbar sind nach der Beratung und
Beschlussfassung in der letzten Ausschusssitzung noch folgende Beteiligungsmöglichkeiten:
- eine unmittelbare Beteiligung der „großen
Tourismusgemeinden“ als Gesellschafter
- eine mittelbare Beteiligung der „großen
Tourismusgemeinden“, indem sich die VG im Gesellschaftervertrag verpflichtet,
die Vertreter der „großen Tourismusgemeinden“ im Rahmen des VG Kontingentes in
den Beirat zu entsenden
Bürgermeister Hans Peter Böffgen weist
in diesem Zusammenhang noch einmal auf folgende Rahmenbedingungen hin:
- im Fusionsgesetz ist die Aufgabe
„Tourismusförderung“ ausdrücklich der VG Gerolstein zugewiesen worden, um eine
eindeutige Zuständigkeitsregelung zu erhalten.
- im rheinland-pfälzischen Tourismus
gibt es eine klare Aufgabenteilung zwischen den Ebenen Ortsgemeinde,
Verbandsgemeinde, Region und Land. Hieraus ergeben sich eindeutige Regelungen
zur Finanzierung der Aufgaben. Diese Aufgaben- und Finanzierungsteilung würde
mit der Vermischung von Zuständigkeiten der örtlichen und der VG-Ebene in der
Touristik GmbH durchbrochen und ein Konfliktpotential für die künftige Arbeit
der Touristik GmbH bergen;
- aufgrund Ihrer
Finanzierungsbeteiligung hält die VG Gerolstein mind. 51 % der
Gesellschafteranteile und stellt die Mehrheit der Beiratsmitglieder. Je mehr
Ortsgemeinden eine/n Vertreter/in in die Gremien der GmbH entsenden, desto
größer wird das jeweilige Gremium. Dies könnte dazu führen, dass die Ziele
flexible Entscheidungen auf kurzen Wegen, Erfolgsorientierung und schnelle
Marktanpassung mit solchen Gremiengrößen nicht zu erreichen sind.
Beispielrechnung
A =
die 3 stärksten Tourismusgemeinden
beteiligen sich unmittelbar und entsenden jeweils eine(n) eigene(n)
Vertreter(in):
Verbandsgemeinde Gerolstein 14
Mitglieder
Tourismusgemeinde 1 (Stadtkyll) 1
Mitglied
Tourismusgemeinde 2 (Gerolstein) 1
Mitglied
Tourismusgemeinde 3 (Hillesheim) 1
Mitglied
Volksbank Eifel 1
Mitglied
KSK Vulkaneifel 1
Mitglied
Gerolsteiner Brunnen 1
Mitglied
Tourismusverein Vulkaneifel e.V. 1
Mitglied
Gewerbeverein GeroTeam e.V. 1
Mitglied
Urlaubsregion Hillesheim e.V. 1
Mitglied
Werbegemeinschaft
Hillesheim e.V. 1
Mitglied (offen)
Interessengemeinschaft
Jünkerath e.V. 1
Mitglied (offen)
Landal
Parc Stadtkyll 1
Mitglied (offen)
„Tourismusverein
Hocheifel e.V.Stadtkyll“ 1
Mitglied (offen)
Insgesamt: 27
Mitglieder
Beispielrechnung
B =
die 3 stärksten Tourismusgemeinden
beteiligen sich mittelbar und werden über die VG in den Touristik Gremien
vertreten:
Verbandsgemeinde Gerolstein 11
Mitglieder
Volksbank Eifel 1
Mitglied
KSK Vulkaneifel 1
Mitglied
Gerolsteiner Brunnen 1
Mitglied
Tourismusverein Vulkaneifel 1
Mitglied
Gewerbeverein GeroTeam 1
Mitglied
Urlaubsregion Hillesheim e.V. 1
Mitglied
Werbegemeinschaft
Hillesheim e.V. 1
Mitglied (offen)
Interessengemeinschaft
Jünkerath e.V. 1
Mitglied (offen)
Landal
Parc Stadtkyll 1
Mitglied (offen)
„Tourismusverein
Hocheifel e.V.Stadtkyll“ 1
Mitglied (offen)
Insgesamt: 21
Mitglieder
In
der letzten Ausschusssitzung ist der Wunsch geäußert worden, dass sich die
„großen Tourismusgemeinden“ auch an der Finanzierung der Touristik GmbH
beteiligen.
Im
Falle einer unmittelbaren Beteiligung durch die Entsendung eigener Vertreter
würden sich die „großen Tourismusgemeinden“ nach den derzeitigen Regelungen im
Gesellschaftervertrag mit einer Ausgleichszahlung von jeweils 2.556 € je
Gesellschafteranteil beteiligen.
Im
Falle einer mittelbaren Beteiligung über die Verbandsgemeinde könnte mit den
„Standortgemeinden“ der 3 Tourist Informationen eine Vereinbarung geschlossen
werden, dass sie sich für den Standortvorteil für den Betrieb einer Tourist
Information in ihrer Gemeinde mit einem noch festzulegenden Betrag an der
Finanzierung der Touristik GmbH beteiligen. Eine solche Beteiligung war in der
Vergangenheit üblich und wird in 2019 auch noch von den beiden
Standortgemeinden Hillesheim und Gerolstein geleistet.
Beschluss:
Der
Ausschuss empfiehlt die Beispielrechnung A mit einer unmittelbaren Beteiligung
der drei „größten Tourismusgemeinden“ an der Touristik GmbH.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Ja: 14