Beschluss:

Der Ortsgemeinderat nahm Kenntnis von den während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. den im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen. Der Vorsitzende und der anwesende Planer Dipl.-Ing. Erik Böffgen erläuterte die einzelnen Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlag hierzu.

 

Die abgegebenen Stellungnahmen führen nicht zu einer Änderung der Planung. Die gegebenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen bzw. in die Planung aufgenommen.

 

Der Ortsgemeinderat Ormont beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Entwurf des Bebauungsplanes „“Auf der Quart“, bestehend aus Planzeichnung und Text, als Satzung und billigt die Begründung nebst Anlagen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan zur Genehmigung der Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun vorzulegen und nach erfolgter Genehmigung diesen ortsüblich gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekanntzumachen sowie diejenigen Personen und Behörden, die Stellungnahmen vorgetragen haben, über das Ergebnis der Ratsentscheidung zu unterrichten.

 

Weiterhin beschließt der Ortsgemeinderat bei der Verbandsgemeinde die Aufnahme der Fläche im Verfahren zur nächsten Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Gerolstein zu beantragen.

 


Sachverhalt:

Der Ortsgemeinderat Ormont hat in seiner Sitzung am 17.12.2018 beschlossen, den Bebauungsplan „Auf der Quart“ aufzustellen. Dieser Beschluss wurde am 29.03.2019 öffentlich bekanntgemacht.

 

Ein ortsansässiger Unternehmer beabsichtigt, neben einer bereits vorhandenen forstwirtschaftlich genutzten Halle eine Heizzentrale sowie eine Betriebswohnung auf seinem Grundstück zu errichten.

 

Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, welche in der Zeit vom 08.04.2019 bis 10.05.2019 im Rathaus Gerolstein stattfand, vorgebrachten Anregungen und Bedenken hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 27.05.2019 beraten und abwägend entschieden.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB fand sodann in der Zeit vom 01.07.2019 bis 02.08.2019 im Rathaus Gerolstein statt. Diese Offenlage wurde am 21.06.2019 öffentlich bekanntgemacht.

Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 24.06.2019 angeschrieben und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

 

Die jeweiligen Stellungnahmen sind in der als Anlage beigefügten Übersicht ersichtlich.

 

Der Bebauungsplan entspricht nicht in allen Teilen den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, so dass er nicht aus diesem entwickelt gilt und im sog. Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt wird. Die Genehmigung der Kreisverwaltung ist einzuholen.