Sachverhalt:

 

Im Rahmen der ersten Haushaltsplanberatung (Haushaltsjahr 2019) der neuen Verbandsgemeinde bestand zwischen Rat und Verwaltung Einigkeit, dass im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushaltsplans 2020 die Klärung haushaltsrechtlicher Grundsatzfragen ansteht.

Maßgeblich geht es dabei um folgende Themen:

-          Gliederung des Haushalts in Teilhaushalte,

-          Festlegung wesentliche Produkte,

-          Festlegung Verfahren zur Haushaltsplanaufstellung,

-          Festlegung von haushaltswirtschaftlichen Zielen.

 

Mittels Präsentation stellt die Verwaltung die Themen näher vor und unterbreitet jeweils entsprechende Vorschläge.

Nach der Erläuterung der wichtigsten Ziele der „kommunalen Doppik“

-          Bessere Informationen und mehr transparenz über die Haushaltswirtschaft

-          Haushalt als wesentliches Planung- und Steuerungselement der Kommune

-          Einführung / Beachtung betriebswirtschaftlicher Ziele

-          generationengerechtes Wirtschaften

und der grundsätzlichen Gliederung des Haushaltes (Ergebnishaushalt, Finanzhaushalt) wird eingehend über eine Bildung von Teilhaushalten diskutiert. Die Verwaltung schlägt vor, die Teilhaushalte entsprechend der Organisationsstruktur der VG-Verwaltung zu bilden, d.h.

Ø  Teilhaushalt 1 - Organisation und Finanzen

Ø  Teilhaushalt 2 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen

Ø  Teilhaushalt 3 - Bürgerdienste

Ø  Teilhaushalt 6 –Zentreale Finanzleistungen (gesetzlich vorgeschrieben)

 

Es wird ausführlich, teilweise kontrovers darüber diskutiert, ob diese Gliederung sinnvoll und für die Rats- und Ausschussmitglieder übersichtlich ist. Es wird angeregt, eine stärke Untergliederung der Teilhaushalte vorzusehen; anderseits wird darauf hingewiesen, dass eine Übersichtlichkeit auf der Ebene der Produkte gewährleistet ist. 

Ein anderer Diskussionspunkt ist die Zuständigkeit der Ausschüsse bei der Vorberatung der Teilhaushalte / Produkte. Herr Schildgen spricht sich dafür aus, die in der Hauptsatzung geregelten Zuständigkeiten der Ausschüsse zu belassen und damit dem Haupt-und Finanzausschuss die übergreifende Vorberatung des Haushaltsentwurfes vorzubehalten.

Nach ausführlicher Diskussion sagt Bürgermeister Böffgen die Überarbeitung der Verwaltungsvorschläge zur Gliederung in Teilhaushalte sowie zur Zuständigkeit der Ausschüsse bei der Vorberatung der Teilhaushalte / Produkte vor.

 

Eine Abstimmung hierzu soll in der Sitzung des Ältestenrates am 24.09. erfolgen.