Sachverhalt:
Im Rahmen der ersten Haushaltsplanberatung
(Haushaltsjahr 2019) der neuen Verbandsgemeinde bestand zwischen Rat und
Verwaltung Einigkeit, dass im Zusammenhang mit der Aufstellung des
Haushaltsplans 2020 die Klärung haushaltsrechtlicher Grundsatzfragen ansteht.
Maßgeblich geht es dabei um folgende Themen:
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Gliederung
des Haushalts in Teilhaushalte,
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Festlegung
wesentliche Produkte,
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Festlegung
Verfahren zur Haushaltsplanaufstellung,
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Festlegung
von haushaltswirtschaftlichen Zielen.
Mittels Präsentation stellt die Verwaltung
die Themen näher vor und unterbreitet jeweils entsprechende Vorschläge.
Nach der Erläuterung der wichtigsten Ziele der „kommunalen Doppik“
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Bessere
Informationen und mehr transparenz über die Haushaltswirtschaft
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Haushalt
als wesentliches Planung- und Steuerungselement der Kommune
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Einführung
/ Beachtung betriebswirtschaftlicher Ziele
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generationengerechtes
Wirtschaften
und der grundsätzlichen Gliederung des Haushaltes (Ergebnishaushalt,
Finanzhaushalt) wird eingehend über eine Bildung von Teilhaushalten diskutiert.
Die Verwaltung schlägt vor, die Teilhaushalte entsprechend der
Organisationsstruktur der VG-Verwaltung zu bilden, d.h.
Ø Teilhaushalt 1 - Organisation und Finanzen
Ø Teilhaushalt 2 - Natürliche Lebensgrundlagen
und Bauen
Ø Teilhaushalt 3 - Bürgerdienste
Ø Teilhaushalt 6 –Zentreale Finanzleistungen
(gesetzlich vorgeschrieben)
Es wird ausführlich, teilweise kontrovers darüber diskutiert, ob diese
Gliederung sinnvoll und für die Rats- und Ausschussmitglieder übersichtlich
ist. Es wird angeregt, eine stärke Untergliederung der Teilhaushalte
vorzusehen; anderseits wird darauf hingewiesen, dass eine Übersichtlichkeit auf
der Ebene der Produkte gewährleistet ist.
Ein anderer Diskussionspunkt ist die Zuständigkeit der Ausschüsse bei
der Vorberatung der Teilhaushalte / Produkte. Herr Schildgen spricht sich dafür
aus, die in der Hauptsatzung geregelten Zuständigkeiten der Ausschüsse zu
belassen und damit dem Haupt-und Finanzausschuss die übergreifende Vorberatung
des Haushaltsentwurfes vorzubehalten.
Nach ausführlicher Diskussion sagt Bürgermeister Böffgen die
Überarbeitung der Verwaltungsvorschläge zur Gliederung in Teilhaushalte sowie
zur Zuständigkeit der Ausschüsse bei der Vorberatung der Teilhaushalte /
Produkte vor.
Eine Abstimmung hierzu soll in der Sitzung des Ältestenrates am 24.09.
erfolgen.