Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 1

Der Ortsgemeinderat erklärt sein Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zur Bauvoranfrage in der Gemarkung Wiesbaum, Flur 5, Parzelle 59/3.


Der Ortsgemeinderat nimmt Kenntnis von der Bauvoranfrage auf dem Grundstück in der Gemarkung Wiesbaum Flur 5, Parzelle 59/3.

Das zur Bebauung vorgesehenen Grundstück liegt in einem Bereich des Flächennutzungsplanes der Ortsgemeinde Wiesbaum der als Wohngebiet ausgewiesen ist. Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht.

Zuständige Behörde für die Bauvoranfrage ist die Kreisverwaltung Vulkaneifel, die im Verfahren auch evtl. Fachbehörden beteiligt.

In der Bauvoranfrage geht es um die Bebauung mit einem Wohnhaus. Geplant sind max. 2 Vollgeschosse. Planskizzen sind beigefügt.