Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken aus der zweiten Offenlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat, auf die Ausweisung eines Mischgebietes zu verzichten und stattdessen die Ausweisung eines WA – analog der Vorentwurfsfassung – wieder aufleben zu lassen.


Sachverhalt:

 

 

Ein Investorenehepaar aus der Eifel hat die im nachstehenden Lageplan gekennzeichneten Grundstücke im Jahr 2018 käuflich erworben mit der Absicht, dort ein Baugebiet mit 10 – 12 Baugrundstücken – auch für eigene Zwecke – zu erschließen.

 

 

Der Stadtrat Gerolstein hatte in seiner Sitzung am 07.06.2018 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst. Der Planbereich ist nachstehend dargestellt.

 

 

Der Stadtrat hatte ich gleicher Sitzung den Bebauungsplan als Satzung beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Planunterlagen öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen. Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 25.06. bis einschl. 25.07.2018 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Die Behörde und Träger öffentlicher Belange wurden schriftlich am Verfahren beteiligt.

 

Der Stadtrat Gerolstein hat dann in seiner Sitzung am 11.12.2018 über die während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen beraten und die Planurkunde um das Gelände der ehem. Straßenmeisterei erweitert. Weiterhin wurde das ursprüngliche Allgemeine Wohngebiet in ein Mischgebiet umgewandelt.

 

 

 

In gleicher Sitzung wurde die nochmalige Offenlage der geänderten Planung beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Planunterlagen offenzulegen und die Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.

 

Die Unterlagen haben zusammen mit der Begründung, den Textlichen Festsetzungen, der Schalltechnischen Untersuchung zum Betrieb des Schießstandes, der Schalltechnischen Stellungnahme zum DEKRA-Gelände sowie der artenschutzrechtlichen Vorprüfung in der Zeit vom 28.12.2018 bis einschl. 31.01.2019 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden schriftlich am Verfahren beteiligt.

 

Der Bauausschuss hatte in seiner Sitzung am 20.03.2019 über die Thematik beraten. Inzwischen hatten die Investoren zusammen mit der Stadt Gerolstein einen Rechtsanwalt mit der Prüfung des Sachverhaltes beauftragt.  

 

Die Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen zusammen mit dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung / des Planungsbüros werden als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Aus Sicht der Verwaltung wird aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen, insbesondere aber aufgrund des Hinweises der Regionalstelle Gewerbeaufsicht der SGD Trier: „Die schalltechnische Untersuchung ist zwar für das laufende Bauleitplanverfahren nicht zwingend anzupassen, da die Immissionsrichtwerte am nördlichen Rand des Plangebietes trotz Überzeichnung  des Schießbetriebes auch für ein WA eingehalten werden.“ vorgeschlagen, auf die Ausweisung eines Mischgebietes zu verzichten und stattdessen die Ausweisung eines WA –analog der Vorentwurfsfassung –wieder aufleben zu lassen.

 

Im Vorfeld der heutigen Sitzung wird die Thematik mit den Investoren, dem Rechtsanwalt und Vertretern der Stadt Gerolstein besprochen. Über das Ergebnis wird in der Sitzung informiert.

 

Die Verwaltung erläutert den Verfahrensstand. RA Dr. Henseler wurde von der Stadt Gerolstein mit einer Rechtsberatung beauftragt und gibt rechtliche Hinweise zum Verfahren. Er geht auch auf die rechtliche Beurteilung der Genehmigungssituation des vorhandenen Schießstandes ein; er weist darauf hin, dass waffenrechtlich die Anlage nicht zu beanstanden sei, allerdings zu keiner Zeit eine immissionsschutzrechtliche Prüfung der Anlage durchgeführt worden sei und von daher auch kein Bestandsschutz für diese Anlage bestünde.

 

Die Ausweisung des Gebietes als Mischgebiet ist rechtlich nicht möglich. Die Aussage des Rechtsanwaltes der Anwohner, dass, sofern hier ein Mischgebiet ausgewiesen würde, ein sog. „Etikettenschwindel“ vorliegt wird von Herrn Dr. Henseler bekräftigt. Zudem wollen die Investoren in diesem Gebiet keine Gewerbebetriebe, sondern es sollen hier ausschließlich Wohnhäuser errichtet werden. Letztlich sei das gewählte Bebauungsplanverfahren für Mischgebiete nicht geeignet – alles in allem scheide daher ein Mischgebiet aus.

 

Ebenso geht Herr Dr. Henseler auf die verkehrliche Belastung der Erschließungsstraße ein. Eine Genehmigung des LBM für die Erschließung des Baugebietes über die naheliegende Kreisstraße wurde nicht in Aussicht gestellt; lediglich für eine vorübergehende Zeit wurde zugesagt, dass die Errichtung der Wohnbebauung über den Wirtschaftsweg abgewickelt werden kann. Zusätzlich weist Herr Dr. Henseler auf die von den Investoren beauftragte verkehrstechnische Stellungnahme hin, wonach der Verkehr nach Fertigstellung des Baugebietes über die für den öffentlichen Verkehr gewidmete Straße „Wellgendellsknipp“ geführt werden soll. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Gesamtbelastung der Straße „Wellgendellsknipp“ durch das neue Baugebiet als sehr gering einzustufen ist und die hierdurch erzeugten Lärmimmissionen weit unter den zulässigen Grenzwerten für solche Straßen liegen.

 

Herr Volker Simon hat sich in die Unterlagen zur Genehmigung des Schießsportvereins eingearbeitet und hinterfragt die Aussagen von Herrn Dr. Henseler. Insbesondere weist er auf ein Genehmigungsschreiben der Schießsportanlage aus 2009 hin. Dies wird von Herrn Dr. Henseler entkräftet.