Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Befangen: 3

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat nimmt Kenntnis von der Sitzungsvorlage der Verwaltung und beschließt auf der Grundlage des vorliegenden Angebotes von Herrn Hierlmeier den Auftrag für die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im frühzeitigen Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplan „Windpark Scheid“ an das Planungsbüro BGHplan, Trier, zu erteilen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für diese Planungsleistungen werden durch den Projektierer aufgrund eines noch abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vertrages übernommen. Diese belaufen sich auf ca. 2.000 € brutto. Sollte der Vertrag nicht zustande kommen übernimmt die Gemeinde die Kosten.

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegen bei folgenden Personen Ausschließungsgründe vor:

 

Gottfried Hack, Reinhold Hahn, Frank Spoden

 


Sachverhalt:

Der Ortsgemeinderat Scheid hat in seiner Sitzung am 17.04.2019 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplan „Windpark Scheid“ gefasst. Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB in die Wege zu leiten.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erfolgte sodann in der Zeit vom 10.05.2019 bis 11.06.2019. Die zahlreich eingegangenen Stellungnahmen wurden seitens der Verwaltung zusammengetragen.

Damit hier eine sachgerechte Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegen und untereinander gemäß § 1 Abs. 7 BauGB durch die Ortsgemeinde erfolgen kann, ist die Beauftragung eines fachlich fundierten Planungsbüros dringend erforderlich.

 

Seitens des Ortsbürgermeisters wurden daraufhin Angebote von Fachplanern eingeholt.